10.05.2016. Fast 90 Prozent der Deutschen würden bei ernsthaften Erkrankungen eine ärztliche Zweitmeinung einholen. Etwa jeder Vierte hat diese Möglichkeit bereits genutzt, und drei von vier Patienten haben daraufhin, wie Barmer GEK und Bertelsmann Stiftung jüngst repräsentativ erhoben, ihre ursprüngliche Behandlungsentscheidung geändert. Strukturierte Zweitmeinungsverfahren sind allerdings noch längst nicht etabliert – lediglich für bestimmte, planbare Eingriffe im Versorgungsstärkungsgesetz verankert. Eine Ausnahme gibt es in der Urologie: „Das Zweitmeinungsprojekt Hodentumor der Deutschen Gesellschaft für Urologie e.V. (DGU) kann 2016 auf zehn Jahre gelebte internetbasierte Zweitmeinungspraxis zurückblicken – es ist hiermit weltweit einzigartig“, sagt DGU-Pressesprecher Prof. Dr. Christian Wülfing.