Autor: Pressestelle DGU/BvDU|Veröffentlicht am 05. April 2016|Aktualisiert am 21. März 2024

Halten Sie Wort, Prof. Montgomery! BvDU mahnt erneut Einsicht in GOÄ-Verhandlungen an

Düsseldorf, 05.04.2016. Nachdem das praktisch fertige Konzept einer neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vom Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK) abgelehnt worden ist, sehen Kritiker bisher bekannt gewordener Teile der GOÄ-Novelle neue Chancen für geforderte Nach- und Neuverhandlungen. Dafür bedarf es aber der vom BÄK-Präsidenten, Prof. Frank Ulrich Montgomery, Anfang März zugesagten Einsicht in die bisherigen Verhandlungsergebnisse, insbesondere in die Leistungslegenden und -bewertungen. Mit Brief vom 22. März hatte der Berufsverband der Deutschen Urologen e.V. (BvDU) gemeinsam mit den Verbänden des Spitzenverbands Fachärzte Deutschlands (SpiFa) diese Zusage angemahnt. Bis heute ist diese Forderung nicht erfüllt. „Einsicht ist nicht nur notwendig, um die Entscheidung des BÄK-Vorstandes nachvollziehen zu können. Vielmehr kann die Reform nur im fairen und offenen Dialog mit der gesamten Ärzteschaft doch noch zum Erfolg geführt werden“, so BvDU-Präsident Dr. Axel Schroeder. 

Wiederholt hatten die Berufsverbände im Zuge der GOÄ-Verhandlungen zwischen BÄK, Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und Beihilfe die mangelnde Informationspolitik und fehlende Transparenz seitens der BÄK bemängelt. Nur zögerlich veröffentlichte die Kammer schließlich geplante Änderungen im Paragrafenteil und in der Bundesärzteordnung. Besonders die vorgesehene Gemeinsame Kommission zur Weiterentwicklung der GOÄ (GeKo) - aus BÄK, PKV und Beihilfe – stieß hierbei auf Widerspruch der Berufsverbände. „Die GeKo konterkariert in ihrer geplanten Form die Freiberuflichkeit der ärztlichen Tätigkeit auf ganzer Linie. Hier droht ein Einfallstor für wirtschaftlich motivierte Einflüsse der Privaten Krankenversicherung. Dies stellt einen weiteren Schritt dar, die GOÄ an den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) anzunähern. Diese Entwicklung lehnen wir als Berufsverband vehement ab.“, so BvDU-Präsident Schroeder. 

Der BvDU setzt sich für eine Anpassung und Weiterentwicklung der bestehenden GOÄ ein. Dies ist insbesondere für die Legenden und Bewertungen der Leistungen schon lange überfällig. Schroeder: „Eine angemessene sowie rechtssichere Vergütung muss gewährleistet sein, um die Ärzteschaft vor weiteren Einkommensverlusten zu bewahren. Eine an den Interessen und Bedürfnissen der Patienten orientierte ärztliche Versorgung in der Fläche ist zukünftig nur bei entsprechender Attraktivität der ärztlichen Tätigkeit sichergestellt.“ 

Der BvDU fordert, dass der Präsident der Bundesärztekammer Wort hält und seiner Zusage von Anfang März, den Berufsverbänden die bisherigen Verhandlungsergebnisse zur Verfügung zu stellen, nun endlich Taten folgen lässt. Der BvDU wird selbstverständlich auf dieser Grundlage die weiteren Verhandlungen der GOÄ-Reform mit seiner Expertise unterstützen. Eine Anhörung des SpiFa zur Prüfung der Fachgruppenkapitel ist für den 15. April geplant.

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