Mitgliedsantrag der Deutschen Gesellschaft für Urologie

Auf einen Blick: Alle Vorteile einer DGU-Mitgliedschaft
Autor: Geschäftsstelle|Veröffentlicht am 21. November 2006|Aktualisiert am 05. Januar 2024

Der Mitgliedsantrag wurde aktualisiert.

Mitgliedsantrag DGU e.V.

Bitte beachten Sie unseren aktuellen Datenschutzhinweis für unsere Mitglieder, bevor Sie den Antrag stellen und nehmen diese zur Kenntnis.

Ordentliches Mitglied kann jede Ärztin/jeder Arzt für Urologie (Fachärztin/Facharzt) werden. Assoziierte Mitglieder können Wissenschaftler(innen) werden, die keine Urologinnen/ Urologen sind, aber Interesse für die Urologie zeigen.
Eine Ausserordentliche Mitgliedschaft richtet sich an die Pflege- und Assistenzberufe in der Urologie.

Die Deutsche Gesellschaft für Urologie bietet allen in der Weiterbildung befindlichen Kollegen bis zu fünf Jahre eine Juniormitgliedschaft an, die mit Abschluss der Weiterbildung in eine Vollmitgliedschaft übergeht. Die Juniormitgliedschaft beinhaltet alle Rechte eines Vollmitgliedes und berechtigt zur aktiven Teilnahme an Kongressen durch Vorträge und Posterausstellungen.

Die Aufnahme als ordentliches Mitglied, Juniormitglied oder assoziiertes Mitglied erfolgt auf dessen Antrag nach schriftlicher Befürwortung durch zwei Mitglieder der Gesellschaft. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

Jedes Mitglied zahlt eine einmalige Aufnahmegebühr von € 25,- sowie jährlich den Mitgliedsbeitrag, dessen Höhe von der Mitgliederversammlung festgelegt ist:
Ordentliche Mitglieder: € 160,-
Juniormitglieder: € 50,-
Assoziierte Mitglieder: € 160,-
Ausserordentliche Mitglieder (Pflege- und Assistenzberufe): € 25,- (keine Aufnahmegebühr)

Der Antrag ist zu senden an:
Deutsche Gesellschaft für Urologie
Geschäftsstelle
Uerdinger Straße 64
40474 Düsseldorf