Kapitel 7: Systemtherapie des metastasierten Nierenzellkarzinoms
Kapitel 7.2: Chemotherapie
Chemotherapie des metastasierten klarzelligen Nierenzellkarzinoms
7.1 | Evidenzbasierte Empfehlung |
Empfehlungsgrad ALevel of Evidence1++ | Beim metastasierten klarzelligen Nierenzellkarzinom soll eine palliative Chemotherapie nicht durchgeführt werden. Literatur: [281, 283] Starker Konsens |
Die klassische Chemotherapie ist derzeit in der Behandlung des metastasierten Nierenzellkarzinoms ohne Bedeutung, da gerade das klarzellige Nierenzellkarzinom gegenüber den gebräuchlichen zytotoxischen bzw. zytostatischen Substanzen nahezu komplett resistent ist [281]. Dies liegt unter anderem an der hohen P-Glykoprotein-Expression (gp 170; MRD1) [284]. Ansprechraten von wenigstens 5-10 % konnten in größeren Studien durch Vinblastin und 5-FU erreicht werden, zumeist ohne Verlängerung des Gesamtüberlebens [75, 281, 282]. Buti et al. publizierten eine systematische Übersichtsarbeit, welche alle retrospektiven sowie Phase-I- bis Phase-III-Studien aus den Jahren 2003-2012 einschloss, in denen mindestens 20 Nierenzellkarzinompatienten mittels Chemotherapie behandelt wurden [283]. Die meisten Regime zeigten auch in dieser Analyse keine signifikante Wirksamkeit. Lediglich in Einzelfällen wie bei sarkomatoid entdifferenzierten Tumoren wurden begrenzte Erfolge, insbesondere mit Doxorubicin/Gemcitabin- oder Doxorubicin/Capecitabin-Kombinationen, erzielt. Damit stellt die Chemotherapie derzeit keine valide Behandlungsoption des metastasierten klarzelligen Nierenzellkarzinoms dar [227, 281, 283].