Zusammenfassung
Information zu dieser Leitlinie
Einführung
Epidemiologie
Modifizierbare Risikofaktoren von Nierenzelltumoren
Evidenzbasiertes Statement | |
2++ | Rauchen, Übergewicht und erhöhter Blutdruck erhöhen das Risiko, an einem Nierenzellkarzinom zu erkranken. Literatur: [4-1 3] |
Evidenzbasiertes Statement | |
2+ | Die adäquate Einstellung des Blutdrucks kann das Erkrankungsrisiko für Nierenzellkarzinome senken. Literatur: [14-21] |
Nicht modifizierbare Risikofaktoren
Terminale Niereninsuffizienz/erworbene zystische Nierendegeneration
Evidenzbasiertes Statement | |
2- | Patienten mit terminaler Niereninsuffizienz haben ein erhöhtes Risiko für die Entwicklung von Nierenzellkarzinomen. Literatur: [2-5] |
Hereditäre Tumorsyndrome mit erhöhtem Risiko für das Auftreten von Nierenzellkarzinomen
Konsensbasierte Empfehlung | |
EK | Patienten, bei denen der klinische Verdacht auf ein hereditäres Nierenzellkarzinom besteht, sollen auf die Möglichkeit einer genetischen Beratung hingewiesen werden.
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Diagnostik, Prognosemarker und -scores, Modelle
Diagnostik
Bildgebung
Evidenzbasiertes Statement | |
A 1+ | Für die präoperative Diagnostik soll zum lokalen Staging und zur Resektionsplanung des primären Nierenzellkarzinoms eine Computertomographie nativ von Leberkuppe bis Symphyse sowie mit früharterieller (Nieren bis Beckeneingang) und venöser Phase von Leberkuppe bis Symphyse nach einheitlichen Standards durchgeführt werden. Literatur: [37-39] |
Evidenzbasiertes Statement | |
B 1+ | Patienten mit Verdacht auf Nierenzellkarzinom und Venen- oder Cavabeteiligung sollten mit der MRT untersucht werden. Diese sollte nach einheitlichen Standards durchgeführt werden. Literatur: [40-42] |
Biopsie
Konsensbasierte Empfehlung | |
EK | Die Biopsie einer unklaren Raumforderung der Niere sollte nur erfolgen, wenn dies die Therapiewahl beeinflussen könnte.
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Konsensbasierte Empfehlung | |
EK | Eine Biopsie soll vor ablativer Therapie durchgeführt werden.
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Konsensbasierte Empfehlung | |
EK | Zystische Raumforderungen sollten nicht biopsiert werden.
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Konsensbasierte Empfehlung | |
EK | Wenn bislang keine histopathologische Sicherung eines Nierenzellkarzinoms und des Subtyps vorliegt, soll eine Biopsie aus dem Primarius oder einer Metastase vor systemischer Therapie erfolgen.
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Konsensbasierte Empfehlung | |
EK | Bei metastasierter Erkrankung kann vor geplanter zytoreduktiver Nephrektomie eine Biopsie durchgeführt werden.
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Konsensbasierte Empfehlung | |
EK | Die Biopsie soll als Stanzzylinderbiopsie erfolgen. Es sollten mindestens 2 Biopsien unter Ultraschall- oder CT-Kontrolle entnommen werden.
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Pathologie
Konsensbasierte Empfehlung | |
EK | Der histologische Typ des Nierenzellkarzinoms soll nach der aktuellen WHO-Klassifikation bestimmt werden. |
Konsensbasierte Empfehlung | |
EK | Die aktuellen Empfehlungen der TNM-Klassifikation sollen angewendet werden. Der Tumorgrad soll bei klarzelligen und papillären Nierenzellkarzinomen nach WHO-ISUP-Grading angegeben werden. Zusätzlich sollte der prozentuale Anteil von Tu-mornekrosen angegeben werden.
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Konsensbasierte Empfehlung | |
EK | Chromophobe Nierenzellkarzinome sollten nicht graduiert werden.
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Konsensbasierte Empfehlung | |
EK | Das papilläre Nierenzellkarzinom sollte in zwei Untergruppen eingeteilt werden (Typ 1 und Typ 2).
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Konsensbasierte Empfehlung | |
EK | Eine sarkomatoide und/oder rhabdoide Differenzierung des Nierenzellkarzinoms soll falls vorhanden angegeben werden.
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Umfelddiagnostik
Konsensbasierte Empfehlung | |
EK | Bei asymptomatischen Patienten mit malignen Tumoren über 3 cm sollte ein Thorax-CT durchgeführt werden. Konsens |
Konsensbasierte Empfehlung | |
EK | Bei klinischem Anhalt für ossäre Metastasen soll eine Bildgebung durchgeführt werden. Dabei soll der Ganzkörper-CT (Low-Dose) oder der –MRT der Vorzug vor der Skelettszintigraphie gegeben werden.
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Konsensbasierte Empfehlung | |
EK | Bei Patienten mit Nierenzellkarzinom und Verdacht auf zerebrale Metastasen soll eine kontrastmittelverstärkte Schädel-MRT durchgeführt werden. Konsens |
Prognosemarker und -scores
Konsensbasierte Empfehlung | |
EK | Performance Status, das Auftreten von Metastasen in Abhängigkeit vom Zeitpunkt und vom Ort, Symptome, hämatologische Parameter (Hb-Wert, Anzahl der Thrombozyten, Neutrophilen), LDH sind klinische prognostische Faktoren. Konsens |
Evidenzbasiertes Statement | |
2++ | Es existieren für verschiedene Zeitpunkte des Krankheits- und Therapieverlaufs beim Nierenzellkarzinom validierte multifaktorielle Modelle, die in ihrer Aussagegenauigkeit präziser sind als einzelne Tumorcharakteristika. Literatur [75-117] Starker Konsens |
Konsensbasierte Empfehlung | |
EK | Bei der Beratung von Patienten mit Nierenzellkarzinom können multifaktorielle Modelle zur Prognoseabschätzung Verwendung finden. Die beschriebene bzw. validierte Präzision eines Modells ist hierbei jedoch zu beachten. Starker Konsens |
Molekulare Prognosemarker
4.20 | Konsensbasiertes Statement |
EK |
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Aktive Überwachung und Fokale Therapie
Aktive Überwachung (Active Surveillance)
5.1 | Konsensbasiertes Statement |
EK | Es gibt weder objektive Kriterien zur Selektion adäquater patienten noch eine einheitliche Definition zur Überwachung
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5.2 | Evidenzbasierte Empfehlung |
Empfehlungsgrad 0 Level of Evidence | Bei Patienten mit hoher Komorbidität und/oder begrenzter Lebenserwartung kann der kleine Nierentumor überwacht werden. Leitlinienadaptation: [134] Literatur: [135] |
5.3 | Konsensbasiertes Statement |
EK | Vor aktiver Überwachung soll eine Biopsie erfolgen
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Ablative Verfahren
5.4 | Evidenzbasierte Empfehlung |
Empfehlungsgrad 0 Level of Evidence | Kryoablation und Radiofrequenzablation können patienten mit kleinen Nierentumoren und hoher Komorbidität und/oder begrenzter Lebenserwartung angeboten werden.
starker Konsens |
5.5 | Evidenzbasierte Empfehlung |
Empfehlungsgrad A Level of Evidence | Vor Einsatz ablativer verfahren soll eine perkutane Nierentumorbiopsie erfolgen Literatur: [143, 146] Konsens |
Operative Verfahren
Offene oder laparoskopische/robotergestützte Operation bei Teil-/Totalnephrektomie
6.1 | Evidenzbasierte Empfehlung |
Empfehlungsgrad A Level of Evidence | Zur Kuration soll beim lokalisierten Nierenzellkarzinom eine chirurgische Resektion erfolgen. Literatur: Leitlinie Nierenzellkarzinom - Literaturverzeichnis#149 Starker Konsens |
6.2 | Evidenzbasiertes Statement |
Level of Evidence | Zwischen der offenen und der laparoskopischen Nephrektomie wurde kein Unterschied im Gesamt- und tumorspezifischen Überleben gezeigt. Die Datenlage für die retroperitoneoskopische und die roboterassistierte Nephrektomie ist diesbezüglich nicht ausreichend. Literatur: [150, 151] Konsens |
6.3 | Evidenzbasiertes Statement |
Level of Evidence | Bei laparoskopischer Nephrektomie sind der intraoperative Blutverlust geringer und der stationäre Aufenthalt kürzer als bei offener Operation. Literatur: [150, 152, 153] Konsens |
6.4 | Evidenzbasiertes Statement |
Level of Evidence | Die offene Nierenteilresektion stellt den Standard bei der organerhaltenden Operation dar. Literatur: [154-162] Konsens |
6.5 | Evidenzbasierte Empfehlung |
Empfehlungsgrad 0 Level of Evidence | Bei ausreichender Erfahrung kann dieser Eingriff auch minimalinvasiv erfolgen. Literatur: [154-162] Konsens |
Einsatz von Warm- oder Kaltischämie
6.6 | Evidenzbasierte Empfehlung |
Empfehlungsgrad B Level of Evidence | Bei der Nierenteilresektion sollte die Ischämiedauer so kurz wie möglich gehalten werden Literatur: [170-183] Starker Konsens |
Adjuvante Lymphadenektomie
6.7 | Evidenzbasierte Empfehlung |
Empfehlungsgrad A Level of Evidence | Eine systematische oder extendierte Lymphadenektomie bei der operativen Therapie des Nierenzellkarzinoms soll bei unauffälliger Bildgebung und unauffälligem intraoperativen Befund nicht erfolgen. Literatur: [208] Starker Konsens |
6.8 | Konsensbasierte Empfehlung |
EK | Bei Patienten mit vergrößerten lymphknoten kann zum lokalen Staging und zur lokalen Kontrolle eine Lymphadenektomie erfolgen. Konsens |
Adrenalektomie
6.9 | Evidenzbasierte Empfehlung |
Empfehlungsgrad A Level of Evidence | Eine Adrenalektomie soll bei unauffälliger Bildgebung und unauffälligem intraoperativen Befund nicht erfolgen. Literatur: [209] Starker Konsens |
Bedeutung der R1-Befunde
6.10 | Evidenzbasierte Empfehlung |
Empfehlungsgrad A Level of Evidence | Bei der Nierentumorentfernung soll eine R0-Resektion erfolgen. Literatur: [157, 210-214] Starker Konsens |
6.11 | Evidenzbasiertes Statement |
Level of Evidence | Eine signifikante Beeinflussung des tumorspezifischen Überlebens durch das Vorliegen von R1-Befunden bei makroskopisch tumorfreiem Resektionsgrund ist nicht nachgewiesen. Literatur: [157, 210, 212, 214-216] Konsens |
6.12 | Evidenzbasiertes Statement |
Level of Evidence 3 | Patienten mit einem R1-Befund haben ein erhöhtes Risiko für ein Lokalrezidiv Literatur: [211, 213, 214, 217] Konsens |
6.13 | Evidenzbasierte Empfehlung |
Empfehlungsgrad B 3 | Bei Nachweis eines R1-Befundes in der endgültigen histopathologischen Untersuchung sollte eine systematische Überwachung und keine Nachoperation erfolgen. Literatur: [210, 214, 215, 218-220] Konsens |
6.14 | Evidenzbasierte Empfehlung |
Empfehlungsgrad A Level of Evidence | Eine systematische oder extendierte Lymphadenektomie bei der operativen Therapie des Nierenzellkarzinoms soll bei unauffälliger Bildgebung und unauffälligem intraoperativen Befund nicht erfolgen. Literatur: [208] Starker Konsens |
6.15 | Evidenzbasierte Empfehlung |
Empfehlungsgrad B Level of Evidence | Auf eine Schnellschnittuntersuchung kann bei makroskopisch unauffälligem Tumorbett verzichtet werden. Literatur: [210, 221-226] Konsens |
Organerhaltende Operation
6.15 | Evidenzbasierte Empfehlung |
Empfehlungsgrad A Level of Evidence | Lokal begrenzte Tumoren im klinischen Stadium T1 sollen nierenerhaltend operiert werden. Literatur: [144, 164] Konsens |
6.16 | Evidenzbasierte Empfehlung |
Empfehlungsgrad B Level of Evidence | Lokal begrenzte Tumoren im klinischen Stadium T2 sollten nierenerhatend operiert werden. Literatur: [144, 164] Konsens |
6.17 | Evidenzbasierte Empfehlung |
Empfehlungsgrad B Level of Evidence 3 | Ist eine nierenerhaltende Operation nicht möglich, sollte eine Nephrektomie minimal-invasiv durchgeführt werden. Literatur: [144, 164] Konsens |
Systemmtherapie
Chemotherapie des metastasierten klarzelligen Nierenzellkarzinoms
7.1 | Evidenzbasierte Empfehlung |
Empfehlungsgrad A Level of Evidence | Beim metastasierten klarzelligen Nierenzellkarzinom soll eine palliative Chemotherapie nicht durchgeführt werden. Literatur: [281, 283] Starker Konsens |
Immuntherapie des metastasierten klarzelligen Nierenzellkarzinoms
7.2 | Evidenzbasierte Empfehlung |
Empfehlungsgrad A Level of Evidence | Beim metastasierten klarzelligen Nierenzellkarzinom soll eine alleinige Zytokintherapie basierend auf subkutanem IL-2 und/oder IFN nicht durchgeführt werden. Literatur: [285, 288] Starker Konsens |
Chemoimmuntherapie des klarzelligen Nierenzellkarzinoms
7.3 | Evidenzbasierte Empfehlung |
Empfehlungsgrad A Level of Evidence | Beim metastasierten klarzelligen Nierenzellkarzinom soll eine Chemo-Immun-Therapie nicht durchgeführt werden. Literatur: [303] Starker Konsens |
Zielgerichtete Therapie des fortgeschrittenen und/oder metastasierten klarzelligen Nierenzellkarzinoms
Erstlinientherapie
7.4 | Evidenzbasierte Empfehlung |
Empfehlungsgrad A | Bei Patienten mit fortgeschrittenem und/oder metastasiertem klarzelligen Nierenzellkarzinom und niedrigem oder intermediärem Risiko sollen in der Erstlinientherapie Sunitinib, Pazopanib oder Bevacizumab + INF verwendet werden. Literatur: [285, 287, 302] Konsens |
7.5 | Evidenzbasierte Empfehlung |
Empfehlungsgrad A Level of Evidence | Bei Patienten mit fortgeschrittenem und/oder metastasiertem klarzelligen Nierenzellkarzinom und ungünstigem Risikoprofil soll in der Erstlinientherapie Temsirolimus verwendet werden. Literatur: [286] Konsens |
Zweitlinientherapie
7.6 | Evidenzbasierte Empfehlung |
Empfehlungsgrad A Level of Evidence | In der Zweitlinientherapie nach Sunitinib oder Zytokinen soll Axitinib verwendet werden. Für Axitinib nach Bevacizumab, Pazopanib oder Temsirolimus liegen keine ausreichenden Daten vor. Literatur: [320] Konsens |
7.7 | Evidenzbasierte Empfehlung |
Empfehlungsgrad O Level of Evidence | In der Zweitlinientherapie nach Zytokinen können Sorafenib oder Pazopanib als Alternative zu Axitinib eingesetzt werden. Literatur: [321, 322] Konsens |
7.8 | Evidenzbasierte Empfehlung |
Empfehlungsgrad O Level of Evidence | Nach Versagen von mindestens einem VEGF-Inhibitor soll Everolimus eingesetzt werden. Literatur: [323] Konsens |
7.9 | Evidenzbasierte Empfehlung |
Empfehlungsgrad O Level of Evidence | Nach Versagen eines mTOR-Inhibitors kann die Folgetherapie mittels eines Tyrosinkinase-Inhibitors (TKI) erfolgen. Literatur: [324] Konsens |
Therapie bei terminaler Niereninsuffizienz
7.10 | Evidenzbasierte Empfehlung |
Empfehlungsgrad O Level of Evidence | Bei Patienten mit terminaler Niereninsuffizienz und/oder Hämodialyse kann eine Systemtherapie basierend auf TKI und mTOR-Inhibitoren durchgeführt werden. Literatur: [334, 337] Konsens |
Sequenztherapie des klarzelligen Nierenzellkarzinoms
7.11 | Evidenzbasierte Empfehlung |
Empfehlungsgrad B Level of Evidence | Eine sequentielle therapie sollte nach versagen oder Unverträglichkeit einer vorangegangenen Therapie angestrebt werden. Eine spezifische Sequenz von Substanzen kann nicht empfohlen werden. Literatur: [324, 325, 338] Konsens |
Kombinationstherapie des klarzelligen Nierenzellkarzinoms
7.12 | Evidenzbasierte Empfehlung |
Empfehlungsgrad A Level of Evidence | Eine Kombinationstherapie mit zwei zielgerichteten Therapien soll derzeit nur innerhalb von klinischen Studien durchgeführt werden. Literatur: [339-344] starker Konsens |
Beginn, Dauer und Wechsel der systemischen Therapie beim metastasierten Nierenzellkarzinom
7.13 | Konsensbasierte Empfehlung |
EK | Die Auswahl der systemischen Therapie sollte individuell anhand der zu erwartenden Effektivität, des Toxizitätsspektrums und der Komorbidität des Patienten erfolgen Konsens |
7.14 | Konsensbasierte Empfehlung |
EK | Bei tumorbedingter Symptomatik oder schlechter Prognose soll die Behandlung zeitnah beginnen
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7.15 | Konsensbasierte Empfehlung |
| Bei asymptomatischen Patienten mit günstiger oder intermediärer Prognose sollte die zielgerichtete Therapie erst bei nachgewiesenem Progress und fehlender lokaler Therapieoption eingeleitet werden. Starker Konsens |
7.16 | Konsensbasierte Empfehlung |
EK | Die Therapie sollte bis zum Progress oder Intoleranz bei adäquater supportiver Therapie erfolgen Konsens |
7.17 | Konsensbasierte Empfehlung |
EK | Ein Wechsel der laufenden Therapie sollte erst nach dokumentiertem deutlichen Progress bei fehlender lokaler Therapiemöglichkeit oder nicht tolerablen nebenwirkungen erfolgen.
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7.18 | Konsensbasierte Empfehlung |
EK | Unter einer laufenden Therapie sollte eine Schnittbildgebung alle 6 bis 12 Wochen durchgeführt werden.
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Therapie lokaler Metastasen
Allgemeines Vorgehen
8.1. | Konsensbasierte Empfehlung |
EK | Beim Auftreten von Metastasen sollte das weiter Vorgehen interdisziplinär diskutiert werden. Starker Konsens |
8.2. | Evidenzbasierte Empfehlung |
Empfehlungsgrad B Level of Evidence 1 ++ 3 | Bei synchron metastasierten Patienten mit einem guten Performance Status (ECOG 0-1) sollte der Primärtumor operativ entfernt werden. für Zytokin-basierte Studien, Literatur [300, 301, 356] für Target-basierte Studien, Literatur [357, 358] Konsens |
Stellenwert lokaler Therapien in Abhängigkeit von Zeitpunkt und Lokalisation der Metastasierung
8.3. | Evidenzbasierte Empfehlung |
Empfehlungsgrad B Level of Evidence | Bei metachroner Metastasierung sollten solitäre Befunde lokal therapiert werden. Bei kurativer Intention und kompletter Resektabilität sollte unabhängig vom Organsystem eine Operation erwogen werden. Zu Hirnmetastasen siehe auch Empfehlung 8.12. und 8.13. Literatur für operatives Vorgehen: [365-367] Literatur für Radiotherapie: [69, 368-374] Konsens |
8.4. | Sondervotum von DEGRO und BVDST |
Empfehlungsgrad B Level of Evidence | Bei metachroner Metastasierung sollten solitäre befunde lokal therapiert werden.erden. Literatur für operatives Vorgehen: [365-367] Literatur für Radiotherapie: [69, 368-374] Konsens |
Lungenmetastasen
8.8. | Evidenzbasierte Empfehlung |
Empfehlungsgrad B Level of Evidence | Resektable Lungenmetastasen sollten wegen der häufigen lypmphogenen Metastasierung mit einer systematischen Lymphknotenresektion reseziert werden. Literatur: [377, 378] Konsens |
8.9. | Evidenzbasierte Empfehlung |
Empfehlungsgrad B Level of Evidence | Die Lungenmetastasenresektion sollte offen erfolgen mit der Möglichkeit der Lungenpalpation Literatur: [379, 381] Konsens |
8.10. | Evidenzbasierte Empfehlung |
Empfehlungsgrad O Level of Evidence | Nur bei kleinen, singulären, günstig gelegenen Lungenmetastasen oder zu diagnostischen Zwecken kann die VATS erfolgen. Literatur: [382] Konsens |
8.11. | Konsensbasierte Empfehlung |
EK | Eine sekundäre Resektion von Lungenmetastasen nach zielgerichteter Systemtherapie kann erfolgen, wenn dann eine R0-Resektion zu erwarten ist. Konsens |
Hirnmetastasen
8.12 | Evidenzbasierte Empfehlung |
Empfehlungsgrad A Level of Evidence | Bei Patienten mit Nierenzellkarzinom und intrakranieller Oligometastasierung soll die Indikation für eine stereotaktische Strahlentherapie geprüft werden. Literatur: [413] Starker Konsens |
8.13 | Evidenzbasierte Empfehlung |
Empfehlungsgrad AB Level of Evidence | Bei Patienten mit limitierter Hirnmetastasierung und günstigem Risikoprofil (keine progressive extrakranielle Tumoraktivität) soll eine Radiochirurgie/stereotaktische Radiotherapie ohne anschließende Ganzhirnbestrahlung durchgeführt werden. Die Ganzhirnbestrahlung sollte erst als Salvage-Therapie bei Auftreten multipler Hirnmetastasen angewendet werden. Die Vor- und Nachteile einer WBRT sollen individuell mit dem Patienten besprochen werden. Literatur: [414, 415] Starker Konsens |
Stellenwert der perioperativen Systemtherapie bei Metastasenchirurgie
8.14 | Konsensbasiertes Statement |
EK | Zur perioperativen Systemtherapie im Zusammenhang mit einer geplanten Metastasenresektion gibt es keine Daten aus prospektiv randomisierten Studien. Starker Konsens |
Neoadjuvante und adjuvante Therapie
Neoadjuvante Therapie
9.1 | Konsensbasierte Empfehlung |
EK | In der nicht-metastasierten Situation soll vor Primärtumorresektion keine neoadjuvante Therapie durchgeführt werden. Starker Konsens |
9.2 | Evidenzbasiertes Statement |
Level of Evidence | Der Effekt einer neoadjuvanten Therapie auf die Volumenreduktion des Primärtumors oder eines Cavathrombus ist klinisch nicht relevant. Literatur: [456-460]: LoE 3 Literatur: [461]: LoE 2+ Literatur: [362-364, 462. 463]: LoE 2- Konsens |
9.3 | Evidenzbasierte Empfehlung |
Empfehlungsgrad A Level of Evidence | Eine neoadjuvante Therapie soll nur im Rahmen von Studien durchgeführt werden. Literatur: [464-467] starker Konsens |
Adjuvante Therapie
9.4 | Evidenzbasierte Empfehlung |
Empfehlungsgrad A Level of Evidence | Eine adjuvante Immuntherapie oder Vakzinierungstherapie soll nicht durchgeführt werden. Literatur: [471-480] Konsens |
9.5 | Evidenzbasierte Empfehlung |
Empfehlungsgrad A Level of Evidence | Eine adjuvante Therapie mit Target-Therapie (Multikinase-Inhibitoren, mTOR-Inhibitoren) soll nur in Studien durchgeführt werden. Literatur: [464-466, 480] Starker Konsens |
Palliative Lokaltherapie
Palliative Radiotherapie
10.1 | Evidenzbasierte Empfehlung |
Empfehlungsgrad A Level of Evidence | Bei Patrienten mit Nierenzellkarzinom und Hirn/Knochenmetastasen, spinaler Kompression und anderen symptomatischen Metastasen soll die Indikation für eine palliative Strahlentherapiegeprüft werden. Knochenmetastasen und spinale Kompression - Leitlinienadaptation: [69], Literatur: [144, 164] Multiple Hirnmetastasen - Leitlinienadaptation [69], Literatur: [488-490] Starker Konsens |
10.2 | Evidenzbasierte Empfehlung |
Empfehlungsgrad B Level of Evidence | Wenn es ausschliesslich um die Behandlung von lokalen Beschwerden geht, sollte eine palliative Radiotherapie (abhängig von der Ausbreitung/dem Ausmaß der Metastasierung und dem Allgemeinzustand des PAtienten) durchgeführt werden. Leitlinienadaptation [69], Literatur: Level 2: B [394, 400, 491-497] Konsens |
10.3 | Evidenzbasierte Empfehlung |
Empfehlungsgrad B Level of Evidence | Bei einer palliativen Bestrahlung von Patienten mit begrenzter Prognose sollten Kurzzeitkonzepte (z.B. 1x8 Gy oder 5x4 Gy) angewendet werden. Ist hingegen von einem längeren Überleben (> 6 Monate) auszugehen, sollte ien Betsrahlungsschema mit höherer Intensität und/oder Dosierung verwendet werden (z.B. 10 x 3 Gy) Leitlinienadaptation: [69] Literatur: [489] Konsens |
Knochenmetastasen
10.4 | Evidenzbasierte Empfehlung |
Empfehlungsgrad B Level of Evidence | Dei Frakturrisiko oder instabiler Fraktur sollte eine stabilisierende Chirurgie vor einer Radiotherapie erwogen werden. Leitlinienadaptation: [69, 402] Starker Konsens |
Spinale Kompression
10.5 | Evidenzbasierte Empfehlung |
Empfehlungsgrad B Level of Evidence | Bei Patienten mit einer relativ günstigen Prognose und einer Myelonkompression infolge einer begrenzten Wirbelkörpermetastasierung (z.B. maximal 3 Wirbel, nicht spezifisch für das Nierenzellkarzinom) sollte einer chirurgischen Dekompression mit anschliessender Radiotherapie (10x3 Gy) gegenüber einer alleinigen radiotherapie der Vorzug gegeben werden. Leitlinienadaptation: [69] Literatur: [402, 408, 487] Starker Konsens |
Multiple Hirnmetastasen
10.6 | Evidenzbasierte Empfehlung |
Empfehlungsgrad B Level of Evidence | Bei Patienten mit Nierenzellkarzinomen und multiplen (>4) Hirnmetastasen und mäßigem bis gutem Karnofsky-Index wird eine Bestrahlung des gesamten Gehirns empfohlen. Leitlinienadaptation: [69] Starker Konsens |
10.7 | Evidenzbasiertes Statement |
Level of Evidence | Es gibt Hinweise, dass bei Patienten mit >4 Hirnmetastasen und einem Karnofsky-Index von mindestens 60-70% durch die Ganzhirnbestrahlung weniger metastasentypische Beschwerden auftreten. Leitlinienadaptation: [69] Literatur: [461, 421, 503] Konsens |
10.8 | Evidenzbasiertes Statement |
Level of Evidence | Das mediane Überleben von unbehandelten Patienten mit Hirnmetastasen beträgt einen Monat und nach Ganzhirnbestrahlung 3-6 Monate Leitlinienadaptation: Literatur: [144, 164] Konsens |
Supportive Maßnahmen und komplementäre Therapie
Supportive Maßnahmen
Häufige Probleme in der supportiven Betreuung von Patienten mit Nierenzellkarzinom
11.1 | Evidenzbasiertes Statement |
Level of Evidence | Zur palliativen Therapie von ossären metastasen stehen neben der medikamentösen analgetischen Therapie die lokale Radiotherapie und/oder eine chirurgische Intervention zur Verfügung Leitlinienadaptation: [510] Literatur: [509] Starker Konsens |
11.3 | Evidenzbasierte Empfehlung |
Empfehlungsgrad B Level of Evidence | Zur vermeidung von skelletalen Komplikationen bei ossären metastasen sollten Bisphosphonate oder der monoklonale Antikörper Denusomab in Kombination mit Calcium und Vitamin D3 eingesetzt werden. Leitlinienadaptation [510, 511] Literatur: [508, 512-516] Starker Konsens |
11.3 | Evidenzbasierte Empfehlung |
Empfehlungsgrad A Level of Evidence | Zur Prävention von Kieferosteonekrosen soll eine zahnärztliche Untersuchung und evtl. zahnärztliche Sanierung sowie eine Unterweisung in Mundhygiene vor beginn der medikamentösen Therapie mit Bisphosphonaten oder Denosumab erfolgen. Leitlinienadaptation: [511] Literatur: [513, 514] Starker Konsens |
Prophylaktische/supportive Behandlung häufiger unerwünschter therapiebedingter Wirkungen
11.4. | Evidenzbasierte Empfehlung |
Empfehlungsgrad A Level of Evidence | Zur reduzierung des fatigue-Syndroms bei Krebspatienten soll ein sich an der individuellen belastungsfähigkeit orientierendes Ausdauertraining im Rahmen der Bewegungstherapie durchgeführt werden. Leitlinienadaptation: [530] Literatur: [531-547] Konsens |
Empfehlungen zur Palliativversorgung und zur Behandlung am Lebensende von Patienten mit Nierenzellkarzinom
11.5 | Konsensbasierte Empfehlung |
EK | Nierenzellkarzinompatienten sollen Zugang zu Informationen über Hospiz- und Palliativangebote erhalten. Konsens |
11.6 | Konsensbasierte Empfehlung |
EK | Der palliativmedizinische Behandlungsbedarf sollte bei Nierenzellkarzinompatienten im fortgeschrittenen oder metastasierten Tumorstadium wiederholt ermittelt werden. Konsens |
11.7 | Konsensbasierte Empfehlung |
EK | Nierenzellkarzinompatienten im fortgeschrittenen oder metastasierten Tumorstadium sollen bedarfsorientiert palliativmedizinisch mitbetreut werden. Konsens |
11.8 | Konsensbasierte Empfehlung |
EK | Tumorspezifische Medikamente und Maßnahmen sollen in der Sterbephase beendet werden. Starker Konsens |
11.9 | Konsensbasierte Empfehlung |
EK | Die Behandlung am Lebensende soll sich an körperlichen Symptomen und psychischen, sozialen und spirituellen Bedürfnissen und Problemstellungen der Nierenzellkarzinompatienten sowie ihrer nahestehenden Bezugspersonen orientieren. Starker Konsens |
Komplementäre Therapie
11.10 | Konsensbasierte Empfehlung |
EK | Patienten sollten nach ihrer Nutzung von komplementären und alternativen Therapien befragt werden. Konsens |
11.11 | Konsensbasierte Empfehlung |
EK | Patienten, die komplementäre Verfahren einsetzen, sollen auf mögliche Risiken und Interaktionen hingewiesen werden. Konsens |
Rehabilitation und Nachsorge
Rehabilitation nach Akuttherapie
12.1 | Konsensbasierte Empfehlung |
EK | Allen Patienten soll nach lokaler Therapie eines Nierenzellkarzinoms eine fachspezifische Rehabilitation in Form einer Anschlussheilbehandlung (AHB) oder Anschlußrehabilitation (ARH, AR) angeboten werden. Konsens |
12.2 | Konsensbasierte Empfehlung |
EK | Bei fortbestehenden Beschwerden sollen die Patienten über weitere Rehabilitationsmaßnahmen aufgeklärt werden. Konsens |
12.3 | Konsensbasierte Empfehlung |
EK | Auch Patienten mit systemischer Erkrankung können von der fachspezifischen Rehabilitation profitieren. Mehrheitliche Zustimmung |
12.4 | Konsensbasiertes Statement |
EK | Die Rehabilitation sollte entsprechend der Komorbidität der Patienten multidisziplinär und mit Hilfe multimodaler Therapiekonzepte erfolgen. Konsens |
12.5 | Konsensbasierte Empfehlung |
EK | 'Patienten mit Nierenzellkarzinom soll im Zuge einer Rehabilitationsmaßnahme eine psychoonkologische Betreuung zur Unters'tützung der Krankheitsverarbeitung sowie eine sozialmediinische Beratung angeboten werden Konsens |
12.6 | Konsensbasierte Empfehlung |
EK | Lokal begrenzte Tumoren im klinischen Stadium T1 sollen nierenerhaltend operiert werden. Konsens |
Nachsorge nach Lokaltherapie des Primärtumors im nicht fernmetastasierten Stadium
12.7 | Konsensbasierte Empfehlung |
EK | Die Nachsorge nach Primärtumortherapie im nicht fernmetastasierten Stadium soll risikoadaptiert erfolgen Konsens |
12.8 | Konsensbasiertes Statement |
EK | Neben der pT- und der pN-Kategorie sowie dem Grading definieren Art der Therapie (Reektion vs. ablative Techniken) und R-Status die Zuordnung in verschiedene Risikogruppen hinsichtlich der Nachsorge. Starker Konsens |
12.9 | Konsensbasierte Empfehlung |
EK | Zur risikoadaptierten Nachsorge von Patienten nach Lokaltherapie des nicht-fernmetastasierten Nierenzellkarzinoms sollten angeboten werden: Klinische Untersuchung
Starker Konsens |
12.10 | Konsensbasierte Empfehlung |
EK | Das PET-CT, Schädel-CT und -MRT, konventioneller Rö-Thorax sowie dei Skelettszintigrafie haben in der Routine-Nachsorge von symptomatischen Patienten keinen Stellenwert. Konsens |
Psychoonkologische Aspekte
13.1 | Konsensbasierte Empfehlung |
EK | Patienten und ihre Zugehörigen sollen im gesamten Krankheits- und Behandlungsverlauf bedarfsorientiert Zugang zu adäquaten Informationen und aufklärenden Gesprächen haben. Konsens |
13.2 | Konsensbasierte Empfehlung |
EK | Das niederschwellige Angebot einer psychosozialen Beratung, Begleitung und behandlung sollte allen Betroffenen und ihren Zugehörigen in jeder Phase der Erkrankung, auch langfristig, zur Verfügung stehen. Konsens |
13.3 | Konsensbasierte Empfehlung |
EK | Während des gesamten Krankheitsverlaufes sollte das psychosoziale Befinden der Patienten regelmäßig erfasst werden. Mehrheitliche Zustimmung |