Autor: |Veröffentlicht am 25. Mai 2020|Aktualisiert am 21. März 2024

Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Urologie zum Abschlussbericht des IQWiG „PSA-Screening“

Berlin, 25.04.2020. Trotz der zahlreichen und umfangreichen Stellungnahmen nationaler und internationaler medizinischer Fachgesellschaften ist das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) in seinem Abschlussbericht "Prostatakrebsscreening mittels PSA-Test" bei seiner Interpretation des Begriffes Screening analog zur Bewertung des kontrovers diskutierten Mammografie-Screenings vorgegangen. Hierbei legt das IQWiG die Auffassung zu Grunde, dass bei einem Prostatakrebsscreening mittels PSA-Test alle Männer in einem bestimmten Alter unabhängig von Begleiterkrankungen und Risikoprofil zu einem PSA-Test aufgefordert werden. Auch nach der intensiven Diskussion im Anhörungsverfahren beim IQWiG wurde an dieser Interpretation des Begriffes durch das IQWiG festgehalten, obwohl ein derartiges PSA-basiertes Screening weder von den medizinischen Fachgesellschaften, noch den gängigen Leitlinien, noch von Patientenvertretern gefordert oder empfohlen wird.

Im Unterschied zu dem vom IQWiG betrachteten systematischem, rein altersbezogenem Screening mittels PSA erfolgt seit Jahren, gemäß der gängigen Leitlinien, nach Beratung und Aufklärung der Patienten eine risikoadaptierte PSA-Diagnostik als Baustein der Prostatakarzinomfrüherkennung. Diese Form nennt man opportunistisches Screening.

Leider wurde vom IQWiG zwar die Plausibilität des Konzepts einer PSA-basierten Frühdiagnostik dezidiert eingeräumt, letztendlich wurde aber auf die 2028 zu erwartenden Ergebnisse der ProScreen-Studie aus Finnland und der Göteborg-Studie hingewiesen, anstatt erste Ergebnisse der PROBASE-Studie zu berücksichtigen, die noch Ende des Jahres publiziert werden sollen. Die Deutsche Gesellschaft für Urologie e.V. ist mit den anderen an der Behandlung der Prostatakarzinompatienten beteiligten Fachgesellschaften der Meinung, dass nicht bis 2028 gewartet werden sollte, um nach Beratung und Aufklärung durch eine/n Fachärztin/arzt für Urologie die individualisierte Früherkennung des Prostatakarzinoms unter Einbeziehung des PSA-Wertes allen informierten und interessierten Männern angemessen honorierte Leistung der gesetzlichen Krankenkassen zu ermöglichen. Nur so kann eine rechtzeitige Erkennung und Therapie des häufigsten Tumors des Mannes gewährleistet werden und das vermehrte Auftreten von metastasierten Erkrankungsstadien verhindert werden. 

Es ist nun die Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu überprüfen, ob und wie über das Thema der Erstattungsfähigkeit der Beratung, Aufklärung und des PSA-Tests entschieden wird. Der medizinische Nutzen des risikoadaptiert eingesetzten PSA-Tests als Baustein der Prostatakarzinomfrüherkennung bleibt unbestritten. Es liegt an jedem einzelnen Patienten, sich hierüber bei einem Facharzt für Urologie zu informieren und zu entscheiden. Die DGU wird die Patientenvertreter des BPS weiter dabei unterstützen, ihrer Position in den Entscheidungsgremien Gehör zu verschaffen, den PSA-Test als wichtigen Baustein der Prostatakrebsfrüherkennung anzuerkennen

Univ.-Prof. Dr. med. Maurice-Stephan Michel
Generalsekretär der Deutschen
Gesellschaft für Urologie

Prof. Dr. med. Dr. h.c. mult. Jens Rassweiler
Präsident der Deutschen
Gesellschaft für Urologie

Prof. Dr. med. Marc-Oliver Grimm
Vorsitzender der Akademie der
Deutschen Gesellschaft für Urologie

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