Rahmenbedingungen
Für die Ferdinand Eisenberger-Forschungsstipendien der DGU gelten die folgenden Regelungen und Bedingungen:
- Antragsberechtigt sind klinisch tätige Ärztinnen und Ärzte, die zum Zeitpunkt der Bewerbung an einer urologischen Klinik in Deutschland angestellt sind und deren Anstellung über den Förderzeitraum hinaus gesichert ist
- Abgeschlossene Promotion erforderlich
- Die Antragsberechtigung setzt eine (Junior-)Mitgliedschaft in der DGU voraus
- Förderung für ein Jahr an einem renommierten Forschungsinstitut in Deutschland (in begründeten Ausnahmefällen auch im benachbarten europäischen Ausland)
- Das Gastlabor muss personell und infrastrukturell geeignet sein und die Projektfinanzierung sicherstellen
- Die eigene Klinik kann nicht als Gastlabor dienen
- Freistellung von allen ärztlichen Aufgaben der Heimatklinik für die Dauer des Stipendiums
- Keine Förderung von Anschlussfinanzierungen bereits laufender Projekte
- Begutachtung durch externe Fachgutachter:innen; Entscheidung auf Basis der Gutachten und nach Evaluation der Arbeitsgruppe urologische Forschung (AuF) durch den Vorstand der DGU
- Verpflichtung zu schriftlichem Abschlussbericht und Präsentation der Ergebnisse auf dem nächstfolgenden DGU-Jahreskongress
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