Rahmenbedingungen

           

Für die Ferdinand Eisenberger-Forschungsstipendien der DGU gelten die folgenden Regelungen und Bedingungen:

  • Antragsberechtigt sind klinisch tätige Ärztinnen und Ärzte, die zum Zeitpunkt der Bewerbung an einer urologischen Klinik in Deutschland angestellt sind und deren Planstelle über den beantragten Zeitraum des Stipendiums hinausgeht.
  • Das Förderprogramm setzt eine abgeschlossene Promotion der Bewerber voraus.
  • Die Ferdinand Eisenberger-Forschungsstipendien dienen einer Anschubförderung, um urologischen Nachwuchskräften den Einstieg in eine wissenschaftlich orientierte Laufbahn zu ermöglichen. Dies impliziert die folgenden Punkte: 1) Bevorzugt werden Assistenzärztinnen und Assistenzärzte gefördert; 2) Anschlussfinanzierungen an laufende Forschungsprojekte werden nicht gewährt
  • Die gastgebende Einrichtung kann einer urologischen Klinik oder einer anderen wissenschaftlichen Einrichtung angehören.
  • Personelle, strukturelle und inhaltliche Qualitäten entscheiden über die Eignung der gastgebenden Einrichtung.
  • Stipendien werden nur für Forschungsaufenthalte an Institutionen in Deutschland gewährt. In begründeten Fällen kann die Durchführung des Stipendienprojektes auch an Einrichtungen im europäischen Ausland genehmigt werden. Ausgeschlossen ist die entsendende Klinik als Gastlabor.
  • Die Finanzierung des Forschungsprojektes muss vom betreuenden Wissenschaftler der gastgebenden Einrichtung nachgewiesen werden.
  • Der Klinikdirektor der Bewerberin / des Bewerbers muss für die Zeit des Stipendiums eine Freistellung sowie eine anschließende Weiterbeschäftigung sicherstellen; eine Verpflichtung zu klinischer Tätigkeit ist während eines Stipendiums nicht zulässig.
  • Die Bewertung der Anträge erfolgt durch jeweils zwei externe Fachgutachter. Diese werden auf Vorschlag der AuF und in Abstimmung mit dem Vorstand der DGU ernannt. Eine Entscheidung über die Stipendiumsvergabe erfolgt auf Basis der Gutachten und des Votums der AuF durch den Vorstand der DGU.
  • Für die Stipendiaten besteht Berichtspflicht gegenüber der DGU; es werden ein schriftlicher Abschlussbericht und eine Präsentation der Ergebnisse auf dem nächstfolgenden DGU-Jahreskongress erwartet.

 

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