Offenlegung potentieller Interessenskonflikte

Offenlegung potentieller Interessenskonflikte

Die DGU strebt an, bei all ihren Aktivitäten Unabhängigkeit, Objektivität, Meinungsvielfalt und wissenschaftliche Exzellenz zu gewährleisten. Um dies sicherzustellen, wird von den Referenten erwartet, ihre finanziellen oder sonstigen Verbindungen zu pharmazeutischen, biotechnologischen und medizintechnischen Unternehmen, Beratungsunternehmen oder andere Organisationen, bei denen ein Interessenkonflikt nicht ausgeschlossen werden kann, offenzulegen.

Die DGU ist sich bewusst, dass diese Verbindungen nicht zwangsläufig eine Voreingenommenheit bedingen oder grundsätzlich den Wert einer fachlichen Leistung mindern.

Die Mitteilung der entsprechenden Verbindungen ist jedoch notwendig, um potentielle Einflussfaktoren berücksichtigen zu können. Dies kann z.B. für die Akzeptanz wissenschaftlicher Vorträge für den DGU-Kongress, bei Vorträgen im Rahmen von DGU-Fortbildungsveranstaltungen oder bei der Veröffentlichung von Publikationen im Namen der DGU erforderlich sein. Die Offenlegung ermöglicht den verantwortlichen Stellen der DGU eine objektive Beurteilung hinsichtlich möglicher Einflussfaktoren.

Alle Referenten des 74. Jahreskongresses sind dazu verpflichtet, Angaben zu potentiellen Interessenskonflikten in Bezug auf den vorgestellten inhaltlichen Gegenstand (unter Angabe eines Zeitraums, z.B. in den Jahren 2018-2022) zu machen und eine entsprechende Folie nach dem Vortragstitel zu zeigen.