Häufig gestellte Fragen zum WECU
Nachstehend finden Sie eine Zusammenstellung von Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Programm.
Sollten Sie weitere Fragen zum WECU haben, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch unter 030/8870833-0 oder schriftlich per E-Mail an curriculum(at)dgu.de.
Im weiteren Verlauf werden wir neue und uns wichtig erscheinende Fragen in die FAQ-Liste aufnehmen.
Ihr WECU-Team
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Was kostet die Teilnahme am Programm für eine Klinik/Praxis?
Die Gebühren betragen jeweils 400 € zzgl. Ust. für die Zertifizierung für fünf Jahre, danach erfolgt eine Re-Zertifizierung.
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Muss für die Anmeldung einer Klinik bereits eine kooperierende Praxis benannt sein?
Nein, die Anmeldung einer Klinik erfolgt unabhängig von der einer Praxis. Das gilt auch andersherum.
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Muss die kooperierende urologische Praxis, in der die Praxismodule stattfinden, ebenfalls beim WECU-Programm angemeldet und zertifiziert sein?
Ja, das muss sie. Sonst kann die Zeit innerhalb des WECU-Programms nicht angerechnet werden.
Sollten Sie dennoch die Tätigkeit in einer Praxis wählen, die keine WECU-Praxis ist, empfehlen wir Ihnen zu prüfen, dass die Praxis über eine Weiterbildungsermächtigung verfügt. Sonst kann die Zeit in der Praxis in Vorbereitung auf die Anmeldung zur Prüfung bei der Landesärztekammer nicht berücksichtigt werden.
Die Zertifizierung entspricht einem Gütesiegel für eine qualitativ hochwertige Weiterbildung.
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Müssen Praxen über eine Weiterbildungsermächtigung verfügen?
Ja, die Praxis muss für die Zertifizierung eine Weiterbildungsermächtigung haben. Das ist für die Anmeldung zum WECU notwendig. Nur mit Weiterbildungsermächtigung kann die Zeit im Rahmen der späteren Anmeldung zur FA-Prüfung bei der Ärztekammer geltend gemacht werden.
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Ich bin niedergelassener Urologe und möchte zukünftig als WECU-Praxis ambulant weiterbilden. Ich habe aber noch keine Weiterbildungsermächtigung. Wo muss ich diese beantragen? Gibt es eine bestimmte Vorgehensweise?
Die Weiterbildungsermächtigung wird bei der zuständigen Landesärztekammer (LÄK) beantragt. Sie finden nähere Informationen auf der Seite der LÄK. Zudem besteht die Möglichkeit, sich dort telefonisch beraten zu lassen.
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Wie läuft die Bezahlung der Assistent:innen in der Praxis ab?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Entweder werden die Assistent:innen von der Praxis direkt entsprechend Vertrag bezahlt. Alternativ besteht die Möglichkeit der Arbeitnehmerüberlassung, in der der Vertrag der Assistent:innen mit der Klinik fortgeführt wird, für die Zeit in der Praxis aber letztlich die Praxis zahlt und nicht die Klinik. In Zusammenhang mit der möglichen Querfinanzierung durch die KV (s. weitere FAQ) wird dringend empfohlen, die regionalen Möglichkeiten sorgfältig zu prüfen.
Die Höhe der Bezahlung hängt von der vertraglichen Vereinbarung zwischen der Praxis und den Assistent:innen ab.
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Ich habe gehört, dass die Tätigkeit in der Praxis querfinanziert werden kann. Stimmt das?
Ja, das stimmt. Im Bereich der meisten KVen wird die Weiterbildungszeit in der Praxis finanziell unterstützt. Auf Antrag des Vertraggebers (also der Praxis) erhält diese einen Zuschuss in Höhe von bis zu € 5.000 im Monat. Weitergehende Informationen sind bei der jeweiligen KV erhältlich.
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Kann auch in einer Klinikambulanz weitergebildet werden?
Ja, nach separater Anmeldung der Klinikambulanz und Zertifizierung beim WECU ist dieses in einer Übergangsphase bis 2025 möglich.
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Kann auf den ambulanten Teil verzichtet werden?
Nein, der komplette Verzicht auf den ambulanten Abschnitt entspricht nicht den Vorstellungen einer stärkeren Verzahnung von stationärer und ambulanter Medizin.
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Welche Voraussetzungen müssen Assistent:innen erfüllen?
Um am WECU teilzunehmen, müssen Assistent:innen DGU-Juniormitglieder sein.
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Werden Teilnahmegebühren für Assistent:innen erhoben?
Nein, Assistent:innen können sich kostenfrei beim WECU anmelden.
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Können Assistent:innen auch in einem späteren Weiterbildungsjahr in das Programm einsteigen?
Ja, ein Einstieg ist jederzeit möglich, nur im 5. Weiterbildungsjahr ist das nicht mehr sinnvoll.
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Ich bin Assistent:in und arbeite in Teilzeit. Kann ich dennoch am WECU teilnehmen?
Ja, eine Teilzeittätigkeit stellt kein Problem dar. Da sich hierdurch die Zeit bis zur möglichen Anmeldung zur Prüfung bei der Ärztekammer verlängert, verlängert sich auch die Teilnahme am WECU-Programm. Somit verbleiben mehr Möglichkeiten die einzelnen Modul-Seminare zu besuchen.
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Wie viele Semester umfasst der ambulante Teil?
In der Praxis sollen 6 bis 12 Monate verbracht werden. Eine längere ambulante Weiterbildung ist auch in der Weiterbildungsordnung derzeit nicht vorgesehen.
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Gibt es ein elektronisches Logbuch?
Nein, hierzu warten wir noch auf die deutschlandweit einheitliche Einführung eines Logbuches.
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Gibt es einen Zusammenhang zwischen der GeSRU Mobile App und dem WECU?
Nein, die GeSRU Mobile App ist eine Initiative der GeSRU. Ein Zusammenhang mit dem WECU besteht nicht.
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Müssen für die Teilnahme am Modulseminar bei UroAktuell Teilnahmegebühren gezahlt werden?
Nein, wer bei UroAktuell ausschließlich das WECU-Modulseminar besucht, zahlt als WECU- oder DGU-Junior- oder als GeSRU Mitglied für die Teilnahme keine Gebühren.
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Müssen für die Teilnahme am Modulseminar auf dem DGU-Jahreskongress Teilnahmegebühren gezahlt werden?
Es muss noch abschließend geklärt werden, ob eine Teilnahme am Modul ohne vorherige Registrierung für den Kongress erfolgen kann. Hier bitten wir noch um etwas Geduld.
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Wer übernimmt die Kosten für die notwendigen Fortbildungstage der Assistent:innen für die Teilnahme an den Modulseminaren?
Die Kosten und Reisekosten für die Teilnahme an den Veranstaltungen tragen die Teilnehmer. Eine Kostenerstattung durch die DGU bzw. das WECU erfolgt nicht.
Ob die Klinik oder Praxis, in der die Assistent:innen beschäftigt sind, die Kosten übernimmt oder sich daran beteiligt, ist zwischen dem Teilnehmer und seinem Arbeitgeber zu klären.
Da aber Assistent:innen häufig sowieso am DGU-Jahreskongress teilnehmen, entstehen durch den zusätzlichen Besuch des dort stattfindenden WECU-Modulseminars voraussichtlich keine zusätzlichen Kosten.
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Wie viele Tage umfassen die einzelnen Modulseminare?
Das Modulseminar 1 (Einsteigerseminar) umfasst insgesamt fünf Tage (Mittwochmittag bis Sonntagmittag). Die Modulseminare zwei bis vier sind eintägige Seminare. Das Modul-Seminar 5 findet im Rahmen der DGU-Jahrestagung an zwei Tagen statt.
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Wann und wo finden die jeweiligen Modulseminare statt?
Als Einsteigerseminar dient das Garmisch-Partenkirchener Assistentenseminar, welches einmal jährlich stattfindet. Hierzu werden für WECU-Assistent:innen Plätze reserviert.
Die Modulseminare 2 bis 4 finden jeweils im Rahmen von UroAktuell und der DGU-Jahrestagung statt. Da sie sich alle zwei Jahre wiederholen, genügt somit die Teilnahme von einem Tag/Jahr. Das Modulseminar 5 ist als Facharztvorbereitungskurs gedacht und findet im Rahmen der DGU-Jahrestagung an zwei Tagen statt.
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Können Modulseminare ggf. auch nachgeholt werden?
Ja, da sich die Modulseminare alle zwei Jahre inhaltlich wiederholen, gibt es ausreichend Gelegenheit während des Weiterbildungszeitraums alle Seminare zu besuchen.
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Ich habe noch keine Weiterbildungsberechtigung, gibt es dafür Hilfen?
Weiterbildungsberechtigung beantragen Sie bei Ihrer Landesärztekammer (meistens Referat Weiterbildung), dort werden Sie auch in der Bearbeitung des Antrags unterstützt. Ein Hauptteil des Antrags ist ein sogenanntes Curriculum (Weiterbildungsplan). Hierfür finden Sie eine Mustervorlage unter der Kachel "Beispielverträge und Vorlagen".
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Gibt es eine Art Checkliste für Assistent*innen, die im Rahmen der ambulanten Weiterbildung abgearbeitet werden sollte?
Ja, die Checkliste entspricht einem Auszug aus der aktuellen Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer. Die geforderten Weiterbildungsinhalte, die in der Regel, in der Niederlassung erworben werden können, sind darin zusammengestellt. Sie kann als Leitfaden für die ambulante Weiterbildung dienen.