27.12.2017. Bei der Vergabe der begehrten, aber deutlich zu wenigen Studienplätze für Medizin muss es in Deutschland künftig gerechter zugehen. Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit seinem jüngsten Urteil (Az. 1 BvL 3/14 und 1 BvL 4/14) Bund und Ländern als Gesetzgebern sowie den Hochschulen aufgegeben. Die aktuelle Vergabepraxis sei teils verfassungswidrig, da sie das Grundrecht aller Bewerber auf gleichheitsgerechte Zulassung zu staatlichen Studienangeboten nicht ausreichend gewährleiste. Bis Ende 2019 müsse dies geändert sein.