Satzung
Der Vorstand der deutschen Gesellschaft für Urologie e.V. hat in seiner Sitzung vom 10.10.2008 folgende Satzung der Arbeitsgruppe urologische Forschung verabschiedet. §8 wurde in der vorliegenden Fassung in der DGU-Vorstandssitzung vom 13.12.2013 beschlossen.
- Die AuF ist ein Beratungs- und Koordinierungsgremium des DGU-Vorstandes, dessen Zweck die Unterstützung der urologischen Forschung in Deutschland und die Gestaltung einer regelmäßigen Veranstaltung mit Schwerpunkt auf urologische Forschung ist. Sie soll an den Stellen aktiv werden, wo Kommunikation, wissenschaftliche Fortbildung und (initiativ) Gemeinschaftsprojekte innerhalb der deutschen Urologie und in der Kooperation mit Nachbarfächern und -ländern gefördert werden können.
- Mitglieder der AuF sind promovierte Mediziner und Naturwissenschaftler, die sich durch eine kontinuierliche und aktive wissenschaftliche Tätigkeit in der Grundlagenforschung, der translationalen oder klinischen Forschung auf dem Gebiet der Urologie auszeichnen. Ziel ist eine weitgehend paritätische Besetzung der Arbeitsgruppe durch Naturwissenschaftler und Mediziner.
- Bewerbungen um eine Mitgliedschaft in der AuF werden über das DGU-Ressort Forschungsförderung eingereicht. Die AuF entscheidet im Einvernehmen mit dem Vorstand der DGU über die Aufnahme.
- Die Mitgliederzahl der AuF beträgt nicht mehr als 15.
- Der Leiter des DGU-Vorstandsressorts Forschungsförderung ist Vorsitzender der AuF.
- Jedes Mitglied hat eine einfache Stimme, Entscheidungen werden per Mehrheitsentscheid der Mitglieder getroffen. Im Einzelfall kann für eine Entscheidungsfindung diese schriftlich, per Telefax oder per Email eingeholt werden. Bei paritätischen Abstimmungsergebnissen zählt die Stimme des Leiters des DGU-Vorstandsressorts Forschungsförderung zweifach.
- Die Beschlüsse der AuF bedürfen der Zustimmung des DGU-Vorstandes. Im Falle einer Ablehnung des Beschlusses durch den Vorstand erfolgt eine erneute Beratung und Beschlussfassung in der AuF.
- Die Amtszeit für die Mitglieder beträgt 3 Jahre. Der Vorstand kann auf Vorschlag des Leiters des DGU-Vorstandsressorts Forschungsförderung die Amtszeit um weitere 3 Jahre verlängern. In Ausnahmefällen kann auf Antrag des Vorsitzenden der AuF eine einmalige zusätzliche Verlängerung der Amtszeit vom Vorstand der DGU von bis zu 3 Jahren ausgesprochen werden.
- Die AuF verpflichtet sich, in regelmäßigen Abständen das Symposium Urologische Forschung auszutragen. Seine offizielle Bezeichnung lautet: Symposium Urologische Forschung der DGU.
- Die Austragenden für ein Symposium werden von der AuF gewählt und vom Vorstand der DGU bestätigt. Die Austragenden sind kraft Amtes Mitglied der AuF.
- Die thematische und inhaltliche Ausgestaltung des Symposiums erfolgt durch die AuF. Sie sichert seine wissenschaftliche Qualität in Inhalt und Präsentation.
- Die Austragenden sind zuständig für Organisation und Finanzierung. Die Veranstaltung ist nach Möglichkeit kostendeckend durchzuführen. Vertragliche Verpflichtungen sind mit dem Geschäftsführer der DGU abzustimmen.
Prof. Dr. Michael Stöckle
Generalsekretär der DGU
Prof. Dr. Bernd Wullich
Leiter des Ressorts Forschungsförderung, Vorsitzender der AuF Forschungsförderung