Autor: |Veröffentlicht am 13. März 2017|Aktualisiert am 21. März 2024

Neue Darmkrebs-Früherkennung: Berufsverband der Deutschen Urologen e.V. sieht Fokussierung auf quantitative Stuhltests kritisch

Berlin, 13.03.2017. Quantitative immunologische Stuhltests (iFOBT) zur Früherkennung von Darmkrebs sind ab 1. April 2017 für Versicherte ab 50 Jahren Kassenleistung: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich aktuell im Bewertungsausschuss über Vergütung und Procedere der neuen Leistung geeinigt und damit einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom Oktober 2016 umgesetzt. Zu den Arztgruppen, die quantitative iFOBT abrechnen dürfen, gehören auch die Urologen. Deren Berufsverband begrüßt die Einführung der immunologischen Stuhltest-Verfahren grundsätzlich. Dennoch sieht der Berufsverband der Deutschen Urologen e.V. (BvDU) durch die Fokussierung auf quantitative immunologische Stuhltests den qualitätsgesicherten Ablauf der Früherkennung weiterhin kritisch und die hohe Akzeptanz des Screenings in der Bevölkerung gefährdet.

„Wir bedauern, dass der G-BA zu diesem Zeitpunkt ausschließlich auf den laborbasierten quantitativen Stuhltest in der gesetzlichen Darmkrebs-Früherkennung setzt“, sagt BvDU-Präsident Dr. Axel Schroeder. Nach aktuellem Beschluss des Bewertungsausschusses werden Ausgabe und Rücknahme des neuen Stuhltests und die dazugehörige Beratung auch nach positivem Ergebnis ab April 2017 nach GOP 01737 im EBM mit 57 Punkten, entsprechend 6 Euro, extrabudgetär honoriert. Die Leistung kann durch Hausärzte, Gynäkologen, Urologen, Hautärzte, Facharztinternisten und Chirurgen erbracht werden. Qualitative Guajak-basierte Tests auf okkultes Blut im Stuhl (gFOBT), die direkt in der Arztpraxis ausgewertet werden, fallen zeitgleich aus der Regelversorgung. Die Auswertung der neuen quantitativen immunologischen Stuhltests erfolgt ausschließlich im Speziallabor und wird nach GOP 01738 im EBM mit 7,90 Euro (75 Punkte) vergütet.

Hier setzt die Kritik des BvDU an: „Während qualitative immunologische Stuhltests traditionell von den Versorgerärzten mit großer Akzeptanz bei den Patienten vor allem durch Hausärzte, Gynäkologen und Urologen wohnortnah und flächendeckend in der Arztpraxis angeboten und dort ohne Qualitätsverlust durch lange Transportwege sofort ausgewertet und mit dem Patienten besprochen werden können, fürchten wir nun um die Früherkennung“, so Dr. Schroeder. Es sei derzeit nicht erkennbar, inwieweit mögliche Vorteile quantitativer Tests die technischen und logistischen Probleme der neuen Regelung aufwiegen würden. Studien haben keinen Unterschied in der Effizienz und Validität zwischen qualitativen und quantitativen iFOBT gezeigt. „So können Zeitverzögerungen auf dem Transport in die Zentrallabore oder heiße Temperaturen im Sommer zu falsch negativen Befunden führen. Ringversuche der beteiligten Labore zur externen Qualitätssicherung stehen auf längere Zeit aus, denn ein von unabhängiger Stelle definierter Referenzwert für quantitative iFOBT existiert bisher nicht. Diesen legt jeder Hersteller selber fest“, kritisiert Schroeder. „Deshalb hätten wir uns gewünscht, dass beide Tests für eine Übergangszeit parallel Bestand gehabt hätten, um die Qualität und die Akzeptanz des neuen Testverfahrens zu evaluieren.“

Qualitative immunologische Stuhltests (Point-of-Care-Tests), mit einem festgelegten Grenzwert für die Konzentration des Hämoglobins, die in der Arztpraxis ausgewertet werden, hatte der G-BA bei der Neuregelung der Früherkennung nicht berücksichtigt. „Damit wird eine verlängerte Versorgungskette zwischen Patient und Facharzt, dem Speziallabor und wiederum Facharzt und Patient initiiert, die eine schnelle Kommunikation eines positiven Testergebnisses verhindert und unnötige Hürden aufbaut, die eine notwendige Abklärung mittels einer Darmspiegelung zumindest verzögert“, bedauert der BvDU-Präsident.

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