Autor: Redaktion|Veröffentlicht am 08. Juli 2013|Aktualisiert am 21. März 2024

Stellungnahme der Präsidenten der DGU und des BvDU zum TV-Beitrag „Früherkennung beim Prostatakrebs: Das Geschäft mit der Angst“ in der Sendung Kontraste vom 16. Mai 2013

Düsseldorf, 02.07.2013. Kritischer Journalismus ist ein hohes Gut. Aber auch er muss für seine Abwägung zwischen Pro und Contra die Fakten zum Thema sorgfältig berücksichtigen. Das ist in o.g. TV-Betrag nicht der Fall gewesen. In der Sendung hatte Prof. Bernt-Peter Robra, Sozialmediziner am Universitätsklinikum Magdeburg, dem Fernsehzuschauer erklärt, dass durch ein PSA-gestütztes Früherkennungsprogramm des Prostatakarzinoms bei 1.000 untersuchten Männern 36 zusätzliche Prostatakarzinomträger entdeckt werden, von denen nur einer profitiere, die anderen 35 wären auch ohne Entdeckung und ohne Behandlung ihres Prostatakarzinoms nicht am Tumor gestorben.

Die Redakteurin war bei den Dreharbeiten zur Sendung durch den DGU-Präsidenten wiederholt darauf hingewiesen worden, dass diese Zahlen (36/1) sich lediglich aus der vorläufigen Auswertung der europäischen Screeningstudie ableiten lassen: Zum Zeitpunkt dieser Auswertung waren im Kontrollarm der Studie 0,5% der Teilnehmer am Prostatakarzinom gestorben. An der Studie nehmen überwiegend skandinavische Männer teil, wo 5% aller Männer am Prostatakarzinom sterben. Somit stehen in der genannten Studie geschätzte 85-90% der tumorbedingten Todesfälle noch aus. Die Redakteurin war darauf hingewiesen worden, dass es unzutreffend und unseriös wäre, dem Zuschauer solche vorläufigen Zahlen als vermeintliches Endergebnis zu präsentieren. Bei einem so sensiblen Thema wie einer Krebserkrankung muss man gerade bei einer Sendung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens ein Maximum an journalistischer Sorgfaltspflicht verlangen. Diesem Anspruch ist die Sendung in keiner Weise gerecht geworden. Nicht zuletzt auch durch das Verschweigen von Fakten. Die „Interdisziplinäre Leitlinie der Qualität S3 zur Früherkennung, Diagnose und Therapie der verschiedenen Stadien des Prostatakarzinoms“ aus dem Jahr 2011 wurde nicht erwähnt: Sie gibt klare Empfehlungen, wann und unter welchen Umständen der PSA-Test angewandt werden soll, benennt vier Behandlungsoptionen zur Therapie des lokal begrenzten Prostatakarzinoms und betont die Aufklärungspflichten des Arztes. Ebenso wenig wurde dem Zuschauer mitgeteilt, dass unter Federführung der DGU und in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Prostatakrebs Selbsthilfe (BPS) zwei begleitende Patientenleitlinien und der Ratgeber „Früherkennung von Prostatakrebs“ entstanden, worin dem früherkennungswilligen Mann ausdrücklich geraten wird, sich vor der Entscheidung für oder gegen einen PSA-Test über Risiken, Nutzen und mögliche Konsequenzen der PSA-gestützten Früherkennung zu informieren.

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf die Stellungnahme des BPS, die Sie hier als pdf downloaden können.
Dass sich im Nachhall zu dieser Sendung auch noch Urologen finden, die Herrn Robra vermeintliche wissenschaftlicher Objektivität bescheinigen, halten wir für wenig hilfreich, im Gegenteil, dies verunsichert den Laien.
Vor dem Hintergrund dieses TV-Beitrages und anderer einseitiger Berichte in jüngster Zeit bietet das PSA-Forum auf dem 65. DGU-Kongress eine wichtige Gelegenheit, tendenziöse Zerrbilder zu korrigieren und Medienvertreter umfassend zu informieren.

Dr. Axel Schroeder, Präsident des Berufsverbandes der Deutschen Urologen e.V.

Prof. Dr. Michael Stöckle, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Urologie e.V.

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