Autor: Redaktion|Veröffentlicht am 10. Dezember 2012|Aktualisiert am 21. März 2024

BvDU setzt sich für Neuordnung in der ambulanten Onkologie ein

Präsident Schroeder fordert Umdenken in Versorgung der Krebspatienten

Düsseldorf - 21.02.2012. Die Urologen in Klinik und Praxis versorgen 75 Prozent der urologischen Krebspatienten. Über 1200 urologische Praxen mit onkologisch bevollmächtigten Ärzten (Zusatzbezeichnung medikamentöse Tumortherapie) stellen eine qualifizierte, flächendeckende und wohnortnahe ambulante uro-onkologische Versorgung sicher.

Die im Jahre 2000 postulierten Thesen über Fehlentwicklungen der onkologischen Versorgung haben zwar einen gesellschaftlichen Diskurs ausgelöst, aber zu einer Verbesserung der Versorgung haben zertifizierte onkologische Spitzenzentren nicht geführt. "Klinisch-Onkologische Zentren und Organzentren werden auch durch Zertifizierung dem Anspruch einer qualifizierten, wohnortnahen Versorgung nicht gerecht. Die Zentrumsbildung mit der Bündelung interdisziplinärer, onkologischer Kompetenz bildet den Versorgungsalltag so nicht ab. Im Gegenteil, in der Versorgungspraxis haben sich zentrale Versorgungsstrukturen nicht bewährt. Sie setzen falsche Anreize", sagt Dr. Axel Schroeder, Präsident des Berufsverbands der Deutschen Urologen e.V. (BvDU). "Mindestmengen, Leistungsvereinbarungen und Zielkriterien werden zu den entscheidenden Hauptkriterien für die Vergabe von Zertifikaten." Eine belastbare Evidenz für den Nutzen von Zentren und Leistungsmengen sieht der niedergelassene Urologe aus Neumünster nicht.

Schroeder ist nicht prinzipiell gegen Zentren mit klinischer und wissenschaftlicher Exzellenz: „Organzentren und Klinisch-Onkologische Zentren gehören eingebunden in regionale uro-onkologische Netzwerke." Bei der zunehmenden Zahl urologischer Krebspatienten sieht der Berufsverband den niedergelassenen Uro-Onkologen in der primären ambulanten Versorgung der Krebspatienten sektorübergreifend im Verbund mit den urologischen Kliniken und interdisziplinärem Management. "Also primär keine Zentren, sondern onkologische Netzwerke, zu denen auch Tumorzentren für besondere Verlaufsformen der Krebserkrankungen gehören", so der Präsident. Nur so macht für ihn das Motto des diesjährigen 30. Deutschen Krebskongresses (20. bis 25.02 in Berlin) Sinn: „Qualität sichern – Forschung fo(e)rdern“. Dort wird Schroeder an einer Podiumsdiskussion zum Thema "Neuordnung der ambulanten Onkologie" teilnehmen.

Der BvDU-Präsident begrüßt auch das gemeinsame Symposium mit der American Society of Clinical Oncology (ASCO) auf dem Krebskongress, insbesondere mit Hinblick auf eine ambulante Qualitätssicherungsinitiative der US-Amerikaner. Während Deutschland auf onkologische Zentren setzt, besteht hierzulande wenig Erfahrung bei der Qualitätssicherung in der ambulanten Versorgung der Krebspatienten.

In Anbetracht des demografischen Wandels erwartet die Deutsche Krebsgesellschaft ein Ansteigen der Krebserkrankungen von jetzt 450 000 auf 600 000 Fälle im Jahre 2020. Man rechnet aufgrund dieser Entwicklung mit einer Zunahme jährlich um etwa zwei Prozent. Diese demografische Welle trifft besonders die Urologie. Schroeder: "Bei künftigem Mangel an Ressourcen brauchen wir keinen Wettbewerb der Versorgungsebenen, keinen Wettbewerb um Qualität, sondern Wissenstransfer, Vernetzung und standardisierte Dokumentation/Register in der onkologischen Versorgung." Insbesondere den Wettbewerb der Zertifizierung urologischer Tumorzentren kritisiert der Berufsverband der Deutschen Urologen. Schroeder sieht hier dringenden Handlungsbedarf. Der BvDU strebt nach einer einheitlichen Zertifizierung für urologische Organnetze- und Zentren nach gleichen Qualitätskriterien.

Der BvDU-Präsident ist Mitbegründer und Vorstandsvorsitzender des „NordOstsee-Prostatanetz“ in Schleswig-Holstein - ein im Aufbau befindliches regionales Netzwerk urologischer Praxen und Kliniken. Ziel ist eine qualifizierte, regionale Versorgung von Patienten mit komplexen Krankheitsbildern sowie schwerwiegenden Erkrankungen (Krebsleiden) zwecks Ausgleichs von Versorgungsdefiziten: intersektoral und interdisziplinär mit standardisierten Behandlungsabläufen- und Qualitäten.

„Behandlungspfade- und Konzepte lokal umzusetzen, ist eine Aufgabe regionaler qualifizierter Praxisnetze“, so der BvDU-Präsident.

Das Versorgungsstrukturgesetz gibt jetzt die gesetzlichen Grundlagen: Praxisnetze als Leistungserbringer im Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) und die ambulante spezialfachärztliche Versorgung. Diese verlangt Kooperation mit regionalen Kliniken und stellt eine Alternative oder Vorstufe zur Integrierten Versorgung dar.

Der BvDU setzt auf sektorale Verzahnung, um die vorhandenen Ressourcen medizinisch und wirtschaftlich zu nutzen und die Behandlungsabläufe und Qualitäten zu optimieren. Dies bedingt eine Kooperation sowohl im ambulanten Bereich, z.B. in überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaften oder in Form eines regionalen Onkologienetzes, als auch eine Vereinbarung mit dem regionalen Krankenhaus. Die Beteiligung des niedergelassenen Arztes als Leistungserbringer im § 115 a (prä-poststationär) schafft nun die gesetzlichen Voraussetzungen.

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