Sachverständigen-Ausschuss votiert erneut für Erhalt der Rezeptpflicht für Sildenafil: Statement der DGU e.V.
Berlin/Düsseldorf, 22.01.2025. Die Deutsche Gesellschaft für Urologie e.V. (DGU) begrüßt ausdrücklich, dass der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf seiner 90. Sitzung am 21. Januar 2025 auch den jüngsten Antrag auf Entlassung von Sildenafil 25 mg und 50 mg zur oralen Anwendungaus der Verschreibungspflicht abgelehnt und wie 2022 sowie 2023 erneut für den Erhalt der Rezeptpflicht votiert hat. Diese Entscheidung steht im Einklang mit den Empfehlungen der DGU, die den Erhalt der Verordnungspflicht von Sildenafil als wissenschaftliche Fachgesellschaft, unabhängig von der Dosierungsstärke, für notwendig erachtet, um die Sicherheit der Patienten zu wahren.
Die ungeprüfte Einnahme durch den freien Zugang zu dem Wirkstoff birgt relevante Risiken, die nur durch die ärztliche Verordnung erkannt und vermieden werden können. Ärztliche Beratung und Untersuchung können Kontraindikationen wie Hypotonie, schwere Herz-Kreislauferkrankung oder bestimmte Augenerkrankungen ausschließen sowie Risiken und Begleiterkrankungen des individuellen Patienten und deren Behandlungsbedürftigkeit erkennen. So ist der Hauptgrund für die Einnahme von PDE-5-Hemmern wie Sildenafil eine Erektionsstörung, die wissenschaftlich nachgewiesen ein Frühwarnsymptom für Herz-Kreislauf-Erkrankungen darstellt und deshalb diagnostisch abgeklärt werden muss.
Diese Position hatte die DGU bereits 2022 gegenüber dem BfArM in einer gemeinsamen Stellungnahme mit dem Berufsverband der Deutschen Urologie vertreten und den Sachverständigen-Ausschuss aufgefordert, im Sinne der Patientensicherheit zu entscheiden und von einer Entlassung von Sildenafil aus der Verschreibungspflicht abzusehen. Mit dem aktuellen Votum für den Erhalt der Verordnungspflicht setzt das Gremium erneut das richtige Signal für das Patientenwohl.
Weitere Informationen sind der oben genannten Stellungnahme der urologischen Verbände zu entnehmen.