Rahmenbedingungen
Für die Wolfgang Lutzeyer-Forschungsstipendien der DGU gelten die folgenden Regelungen und Bedingungen:
- Antragsberechtigt sind Naturwissenschaftler mit einer befristeten Anstellung an einer urologischen Klinik in Deutschland, deren Stelle innerhalb der nächsten 12 Monate nach Antragstellung ausläuft.
- Das Förderprogramm setzt eine abgeschlossene oder kurz vor Abschluss stehende Promotion der Bewerber voraus.
- Stipendiat*innen verpflichten sich, während ihres Stipendiums die aktuellen Forschungsarbeiten im Labor der Heimatklinik fortzusetzen.
- Stipendiat*innen verpflichten sich, anstehende Publikationen aus ihrem bisherigen Projekt abzuschließen und einzureichen.
- Stipendiat*innen verpflichten sich zur Teilnahme an einer Reinhard Nagel-Nachwuchsakademie der DGU zur Ausarbeitung von qualititativ hochwertigen Forschungsanträgen
- Stipendiat*innen verpflichten sich, während des Stipendiums einen Drittmittelantrag für ein Folgeprojekt - einschließlich der Beantragung der eigenen Stelle - zur Durchführung im Labor der aktuellen Heimatklinik zu formulieren und diesen bei einer institutionalisierten Förderorganisation (z.B. DFG, BMBF, Deutsche Krebshilfe, Sander-Stiftung etc.) einzureichen.
- Stipendiat*innen verpflichten sich, bei erfolgreicher Einwerbung von Drittmitteln eine eigene Arbeitsgruppe im Labor ihrer aktuellen Heimatklinik auf-, bzw. auszubauen.
- Die Bewertung der Anträge erfolgt durch jeweils zwei externe Fachgutachter. Diese werden auf Vorschlag der AuF und in Abstimmung mit dem Vorstand der DGU ernannt. Eine Entscheidung über die Stipendiumsvergabe erfolgt auf Basis der Gutachten und des Votums der AuF durch den Vorstand der DGU.
- Für die Stipendiat*innen besteht Berichtspflicht gegenüber der DGU; es werden ein schriftlicher Abschlussbericht und die Präsentation der Ergebnisse auf den nächstfolgenden DGU-Jahreskongressen erwartet.
Hier geht's direkt zum Bewerbungsverfahren