Rahmenbedingungen

Für die Wolfgang Lutzeyer-Forschungsstipendien der DGU gelten die folgenden Regelungen und Bedingungen:

  • Antragsberechtigt sind Naturwissenschaftlerinnen und Naturwissenschaftler mit einer befristeten Anstellung an einer urologischen Klinik in Deutschland
  • Abgeschlossene Promotion erforderlich
  • Die Antragsberechtigung setzt eine Juniormitgliedschaft in der DGU voraus
  • Eigenes Forschungsprofil mit mind. einer Erstpublikation im Forschungsbereich erforderlich
  • Förderung für ein Jahr im Labor der aktuellen urologischen Klinik
  • Verpflichtung zur Ausarbeitung und Einreichung eines Drittmittelantrags  – einschließlich der Beantragung der eigenen Stelle – bei einer institutionalisierten Förderorganisation (vornehmlich DFG) für ein (Folge)Projekt zur Durchführung im aktuellen Heimatlabor
  • Die Heimatklinik muss für die Dauer des Stipendiums die Finanzierung anfallender Sachmittel sicherstellen
  • Begutachtung durch externe Fachgutachter:innen; Entscheidung auf Basis der Gutachten und nach Evaluation der Arbeitsgruppe urologische Forschung (AuF) durch den Vorstand der DGU
  • Verpflichtung zu schriftlichem Abschlussbericht und Präsentation der Ergebnisse auf dem nächstfolgenden DGU-Jahreskongress

 

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