Rahmenbedingungen
Für die Wolfgang Lutzeyer-Forschungsstipendien der DGU gelten die folgenden Regelungen und Bedingungen:
- Antragsberechtigt sind Naturwissenschaftlerinnen und Naturwissenschaftler mit einer befristeten Anstellung an einer urologischen Klinik in Deutschland
- Abgeschlossene Promotion erforderlich
- Die Antragsberechtigung setzt eine Juniormitgliedschaft in der DGU voraus
- Eigenes Forschungsprofil mit mind. einer Erstpublikation im Forschungsbereich erforderlich
- Förderung für ein Jahr im Labor der aktuellen urologischen Klinik
- Verpflichtung zur Ausarbeitung und Einreichung eines Drittmittelantrags – einschließlich der Beantragung der eigenen Stelle – bei einer institutionalisierten Förderorganisation (vornehmlich DFG) für ein (Folge)Projekt zur Durchführung im aktuellen Heimatlabor
- Die Heimatklinik muss für die Dauer des Stipendiums die Finanzierung anfallender Sachmittel sicherstellen
- Begutachtung durch externe Fachgutachter:innen; Entscheidung auf Basis der Gutachten und nach Evaluation der Arbeitsgruppe urologische Forschung (AuF) durch den Vorstand der DGU
- Verpflichtung zu schriftlichem Abschlussbericht und Präsentation der Ergebnisse auf dem nächstfolgenden DGU-Jahreskongress
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