Rahmenbedingungen
Für das "Manfred Wirth-Stipendium für internationale Forschung" der DGU gelten die folgenden Regelungen und Bedingungen:
- Antragsberechtigt sind klinisch tätige Ärztinnen und Ärzte, die zum Zeitpunkt der Bewerbung an einer urologischen Klinik in Deutschland angestellt sind und deren Planstelle über den beantragten Zeitraum des Stipendiums hinausgeht.
- Das Förderprogramm setzt eine abgeschlossene Promotion der Bewerber voraus.
- Die Manfred Wirth-Stipendien dienen einer Anschubförderung, um urologischen Nachwuchskräften den Einstieg in eine internationale wissenschaftlich orientierte Laufbahn zu ermöglichen.
- Die gastgebende Forschungsinstitution muss im europäischen oder globalen Ausland beheimatet und wissenschaftlich ausgewiesen sein.
- Personelle, strukturelle und inhaltliche Qualitäten entscheiden über die Eignung der gastgebenden Einrichtung.
- Stipendien werden nur für Forschungsaufenthalte an renommierten Institutionen im Ausland gewährt.
- Die Finanzierung des Forschungsprojektes muss vom betreuenden Wissenschaftler der gastgebenden Einrichtung nachgewiesen werden.
- Der Klinikdirektor der Bewerberin / des Bewerbers muss für die Zeit des Stipendiums eine Freistellung sowie eine anschließende Weiterbeschäftigung sicherstellen.
- Die Bewertung der Anträge erfolgt durch jeweils zwei externe Fachgutachter. Diese werden auf Vorschlag der AuF und in Abstimmung mit dem Vorstand der DGU ernannt. Eine Entscheidung über die Stipendiumsvergabe erfolgt auf Basis der Gutachten und des Votums der AuF durch den Vorstand der DGU.
- Für die Stipendiaten besteht Berichtspflicht gegenüber der DGU; es werden ein schriftlicher Abschlussbericht und eine Präsentation der Ergebnisse auf dem nächstfolgenden DGU-Jahreskongress erwartet.
Hier geht's direkt zum Bewerbungsverfahren