17.07.2012. Künftig werden alle Bundesbürger ab 16 Jahren regelmäßig schriftlich nach ihrer Bereitschaft zur Organspende nach dem Tod gefragt. Die Entscheidung für oder gegen die Spendebereitschaft bleibt freiwillig. Das hat der Bundestag nach jahrelanger Debatte mit breiter Mehrheit beschlossen und wird diese sogenannte Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz verankern. Die Deutsche Gesellschaft für Urologie e.V. (DGU) begrüßt den Beschluss, der dazu beitragen werde, in Deutschland den dramatischen Mangel an Spenderorganen zu reduzieren. „Die Menschen werden durch die schriftliche Anfrage zum Nachdenken und zum aktiven Handeln aufgefordert. Denn nach aktuellen Umfragen sind rund drei Viertel aller Bürger durchaus bereit, nach dem Tod ein Organ zu spenden, um schwer kranken Mitmenschen zu helfen. Aber nur ein Viertel dokumentiert dies auch mit einem Organspendeausweis“, sagt DGU-Pressesprecherin Prof. Dr. Sabine Kliesch. Bundesweit warteten gegenwärtig rund 8000 Patienten allein auf eine Niere. Die Zahl der Sterbefälle während der oft jahrelangen Wartezeit auf ein passendes Spenderorgan sei groß.