Die DGU Kolumne 05/2020

Autor: |Veröffentlicht am 19. Juni 2020|Aktualisiert am 21. März 2024

Reise nach Absurdistan: Datenschutz in der Medizin – und die Corona-App

Tragikomödie in drei Akten – und Epilog

1. Akt: Mitten im Virushagel besuchte ich kürzlich einen Freund in der Klinik am Tag nach seiner Hüftendoprothesen-Implantation – natürlich artig gehüllt in das Anti-Corona-Ganzkörper-Kondom. Da er noch keinen Arzt gesehen hatte, der ihm Auskunft über den Eingriff gibt, erwachte in mir spontan der Günter Wallraff, trieb mich auf den Flur an den Visitenwagen, aus dem ich „undercover“ entspannt seine Akte entnahm, um ihm urologisch-laienhaft seinen Zustand zu erklären.

Anschließend klopfte ich im Dienstzimmer, um sicherzustellen, auch bemerkt zu werden, mit den Worten: „Guten Tag, (mir unbekannte) Schwester Hildegard, hier bringe ich Ihnen die Akte Fridolin Mustermann zurück.“ Sie dankte verbindlich und ich ging meiner Wege. Realer Datenschutz 2020. Das klappte übrigens auch vor Corona schon seit vielen Jahren – ein angestrengt-freundlich-selbstbewusst-kompetenter Blick und ein Kittel genügen, um hochgesicherte Patientendaten einsehen zu können, natürlich stets ohne niedere Absichten.

2. Akt: Anruf in einer lange gut bekannten Kollegenpraxis mit der Bitte um Befund-Übersendung eines gemeinsamen Patienten. „Moin, Herr Dr. Bühmann, schön, Sie mal wieder zu hören. Ja, also, äh, mein Chef hat mich vor zehn Tagen für 278,90 € incl. USt zu einem ganztägigen EU-DSGVO*-Grundkurs geschickt (* Europäische Datenschutzgrundverordnung). Jetzt benötigen wir von Ihnen eine schriftliche Anfrage und eine Schweigepflichtentbindungserklärung des Patienten, dann senden wir Ihnen den Befund gerne zu.“ Den Rest des Dialoges erspare ich Ihnen. Datenschutz 2020.

3. Akt: In meinem Heimbüro muss ich im Rahmen meiner telemedizinischen Nebentätigkeit drei verschiedene Ebenen mit je einem Passwort überwinden, um die Arbeit aufnehmen zu können. Wenn ich zwanzig Minuten keine Taste gedrückt habe, werden die drei Bildschirme dunkel und die Operette beginnt von neuem – Begründung: Datenschutz. Außer meinen Hunden, die sich zeitweise genüsslich an meine Füße legen, um ihren Kauknochen zu verdauen und enttäuscht davon zu träumen, dass ihnen die Graugänse in den Keitumer Wiesen wieder das Spiel verdorben haben, indem sie sich unfair in die dritte Dimension verabschiedeten, bevor sie sie erreichen können, betritt niemand das Büro. Ach ja, noch etwas: meine Hunde können immer noch nicht lesen und verraten somit keine Patientendaten an die Gänse. Pragmatische Lösung: alle drei Passwörter kleben auf gelben Zetteln am Computer, weil ich meine abnehmenden „Bytes“ im Hirn für meine Patienten brauche. Datenschutz 2020.

Das neue Patientendatenschutzgesetz umfasst 139 Seiten. Kennen wir alle auswendig? Fein.

Epilog: die Anti-Corona-App soll nun dem Virus endgültig den Garaus machen. Laut epidemiologischer Verlautbarung müssen sie dazu „nur“ 50 Millionen Deutsche herunterladen und nutzen.

Bei der Bundestagswahl 2017 waren 61,69 Mio. Deutsche wahlberechtigt, die Wahlbeteiligung lag bei 47,007 Millionen (=76,2%). Es müssten also konsequent mehr Menschen die App nutzen als tatsächlich über unserer aller politische Vertretung entscheiden. 12 Millionen Menschen sind über 70 Jahre, 10 Millionen unter 15; macht 22 Millionen, die zumindest ggf. nicht rund um die Uhr ihr Smartphone begaffen. Natürlich könnten die auch die App nutzen, aber… Wo, bitte schön, sollen die 50 Millionen herkommen, die die App valide machen?

Der 10jährige weiß nicht, ob er infiziert ist, weiß nicht, wer neben ihm auf der Straße gerade infiziert ist, ob der seine Infektion eingegeben oder sein Gerät mal nicht dabei hat –  gleiches gilt für viele ältere optimistische Freigeister, die nicht mögen, dass wahnhafte Blockwarte sie anpöbeln und als potentiell Infizierte stigmatisieren, oder einfach nur nicht mögen, à la George Orwell in „1984“ komplett durchleuchtet zu werden, wo sie sich gerade aufhalten. Keiner weiß doch überhaupt, wie viele tatsächlich infiziert sind.

Das mag bei zum Gehorsam gedrillten BürgerInnen in ostasiatischen Demokraturen funktionieren, niemals jedoch in unserem liberal geprägten Kulturkreis. Ich wette nur, wenn ich gewinne: eine Kiste farblich sortierter Mund-Nasenschutz-Bedeckungen spendiere ich, wenn ich verliere.

Und: welches der rund ein Dutzend diskutierter App-Systeme soll es denn nun sein? Seit 15 Jahren eiern wir erfolglos und völlig ohne Horizont an der elektronischen Gesundheitskarte herum – Kostenschätzung: bisher 2 Milliarden Euronen im Schornstein verraucht. Die App wird nix.

Fazit: Patientendatenschutz? Ja, selbstverständlich – durch Schweigen über uns anvertraute Daten, wie es sich immer bewährt hat; ohne bürokratisch sinnfreie Orgien.

Die App? Nein, vergessen. Abstand halten? Ja, konsequent. Disziplin und Achtung gegenüber den Mitmenschen? Ja, natürlich. Verstand einschalten? Ja, unbedingt. Grundrechte akzeptieren? Ja, ohne Gnade – sie sind nämlich kein Gnadenakt.

So einfach werden wir das Vertrauen unserer PatientInnen behalten und Covid19 überleben.

O Heiland, wirf Hirn vom Himmel – bitte.

Herzlich

Ihr

Wolfgang Bühmann