Die DGU Kolumne 02/2020

Autor: |Veröffentlicht am 20. März 2020|Aktualisiert am 21. März 2024

Arbeitszeitgesetz - und keiner geht hin…

20.02.2020. Szenario 1 (autobiographisch): 1985, Hafenkrankenhaus an der Ostsee, Chirurgie mit 60 Betten, volle KV-Ermächtigung, Freitagmorgen bis nachmittags Op- und Stationsdienst, ab 16.00 bis Montagmorgen durchgehender Präsenzdienst, im Sommer täglich 60 bis 80 PatientInnen mit Schnittwunden, Sonnenbränden, Frakturen und akuten Abdomina, Montagmorgen Op- und Stationsdienst bis 16.00, dann nachhause zu Frau und frischem Baby. Summe: 82 Stunden Arbeitszeit ohne nennenswerte Pausen. Arbeitszeitgesetz? Kein Kommentar.

Szenario 2 (Eigenerfahrung): 2020, Inselkrankenhaus in der Nordsee, Leitende Schwester auf der Intensivstation, Nachtdienst mit Schlusszeit 6 Uhr morgens. Der Zug mit der Ablösung vom Festland hat Gegenwind und verspätet sich um 28 Minuten - durchaus keine Ausnahme. Bleibt die Stationsleitung nur 1 Minute länger – Verstoss gegen Arbeitszeitgesetz mit Haftungsrisiko bei Behandlungsfehlern. Geht sie gesetzeskonform, bleiben die Patienten unversorgt – darf sie nicht. Meldet sie die Situation laut Anweisung: „roter Punkt“ im informellen Oktavheft des Arbeitgebers - alles real.

Szenario 3: im Rahmen der aktuellen Tarifauseinandersetzungen zwischen dem Marburger Bund und den Universitätsklinika für die dort tätigen ÄrztInnen wurde unwidersprochen festgestellt, dass die wöchentliche Arbeitszeit durchschnittlich 56,5 Stunden beträgt. Kommentar des Vertreters der Kliniken: „Es müssen zur Sicherstellung der Aufgaben schliesslich erst einmal genügend ÄrztInnen da sein, um dem Arbeitszeitgesetz zu genügen.“

Szenario 4: China hat soeben in 10 Tagen (!!!) eine voll funktionsfähige 1000-Betten-Klinik gebaut, um eine dringend notwendige Versorgung der Corona-Virus-Patienten zu ermöglichen – mit 7.500 Arbeitskräften und 1.400 Soldaten. Arbeitszeitgesetz? Vermutlich nicht vorhanden oder ausser Kraft gesetzt.

So steht es in aktueller Version geschrieben:

§ 1 Zweck des Gesetzes

Zweck des Gesetzes ist es,

1. die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland und in der ausschließlichen Wirtschaftszone bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten und die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten zu verbessern sowie

2. den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung der Arbeitnehmer zu schützen.

§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

§ 23 Strafvorschriften

  1. Wer eine der in § 22 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 5 bis 7 bezeichneten Handlungen (Nichtbeachtung der Vorschriften)
  1. vorsätzlich begeht und dadurch Gesundheit oder Arbeitskraft eines Arbeitnehmers gefährdet oder
  2. beharrlich wiederholt,wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Soweit die Fakten. Mögen alle vier Szenarien auch extrem anmuten: sie sind real und zeigen das „Leben“ des Arbeitszeitgesetzes – reine Chimäre.

Selbst unter Anwendung aller 48 (!) von mir geprüften  Ausnahmen ist  die in unseren Arzt- und Pflegeberufen regelhaft geübte Praxis mit der aktuellen Mitarbeiterzahl nicht gesetzeskonform zu gestalten – es wird mithin ein dauernder, offensichtlicher Gesetzesverstoss  juristisch, politisch und gesellschaftlich geduldet, ohne das nachhaltig zu verändern. Erste Frage: Wieso laufen „Arbeitgeber“ im Gesundheitswesen überhaupt frei herum – sie müssten wegen der Schwere ihrer Taten (siehe oben  § 23) alle im Knast sitzen?

Die Ursache für den Mißstand ist simpel: weil zuwenige arbeiten, müssen sie soviel arbeiten. Weil sie soviel arbeiten müssen, gibt es zuwenige, die die Berufe ergreifen – typische Abwärtsspirale.

Was tun ?

Natürlich ist das Arbeitszeitgesetz vernünftig – weil es die Arbeitenden vor gesundheitlicher und seelischer Ausbeutung schützt und unsere Patienten vor überlastungsbedingter Unterversorgung. Natürlich sind Ausnahmen vernünftig, um eine zeitliche  Rundumbetreuung der Patienten zu gewährleisten – Gesundheit lässt sich nicht in „Nine-to-Five“- Strukturen pressen. Beispiel China: hier wird schwerste Ausbeutung betrieben – ich vermute, dass die 1.400 Soldaten dazu dienen, die Arbeiter zu bewachen. In Deutschland würde der Bau etwa zehn Jahre dauern – mit der Folge exponentiell höherer Mortalität am Corona-Virus. Also ist die Maßnahme als Ausnahme sinnvoll und zulässig – die Arbeiter müssten allerdings  geschätzt drei Monate Freizeitausgleich für diesen Kraftakt erhalten.

Um das Gesetz konform und vernünftig umzusetzen, bedarf es mithin einer deutlichen Vermehrung an Menschen, die das ermöglichen.

Dazu gibt es nur einen Weg:

Die Berufe benötigen soviel Respekt und Attraktivität, um genügend Akzeptanz zu finden, sich dafür zu entscheiden.

Wie ist es möglich, dass VW – übrigens zu 25% im Besitz der öffentlichen Hand - bei einer Regelarbeitszeit von 28 Wochenstunden und trotz der gigantischen Betrügereien des Managements hoch profitabel wirtschaften kann? Antwort: Der Preis stimmt und die Produkte finden grossen Absatz. Im Gesundheitswesen stimmt nur die eine Hälfte: Markt und Absatz wachsen ungebremst, die „Preise“ allerdings werden gedeckelt, die Real-Gehälter sinken und  die Arbeitszeit steigt unkontrolliert unter Verstoß gegen geltendes Recht.

Das Rezept liegt auf der Hand: erhöhen wir die Preise soweit, dass der Patient mit seiner Behandlung genauso zufrieden sein kann wie der Golf-Kunde mit seinem Auto, was er jährlich und freiwillig immer höher bezahlt. Stattdessen zerren wir ständig an allen vier Enden der zu kurzen Bettdecke und wundern uns, dass entweder Kopf, Arme, Beine oder Rumpf frieren müssen.

Stimmt: Bühmann schreit – wie in fast jeder Kolumne – wieder nach Geld und/oder Ungehorsam. Denken Sie nach, machen Sie mit. Glauben Sie mir, dass ich noch lieber Gute-Nacht-Geschichten schreibe, die ihre Leser mit einem zufriedenen Lächeln in den Schlaf begleiten.

Vernunft ist ein einfaches und unmissverständliches wie offensichtlich uns fremdes Wort.

Herzlich

Ihr

Wolfgang Bühmann

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