Autor: Pressestelle DGU|Veröffentlicht am 19. Dezember 2006|Aktualisiert am 21. März 2024

Zystoskopie in der Urologie: Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Urologie e.V.

19.11.2019. Anlässlich des vom Berufsverband der Deutschen Urologen e. V. (BvDU) angestrebten vorübergehenden Zystoskopieverzichtes geht die Deutsche Gesellschaft für Urologie e. V. (DGU) in einer Stellungnahme auf die wissenschaftlichen Hintergründe der Maßnahmen der Aufbereitung von Instrumenten ein, die zur Blasenspiegelung (Zystoskopie) verwendet werden.

Die Blasenspiegelung ist eine Routineprozedur, bei der die Harnröhre, der Durchgang der Prostata und die Harnblase auf krankhafte Veränderungen untersucht werden.​ Hierfür können Instrumente unterschiedlicher Materialien eingesetzt werden, die teilweise eine unterschiedliche Methodik der Aufbereitung notwendig machen. Ziel ist in allen Fällen, dass der Patient mit einem sterilen Instrumentarium behandelt wird, sodass es zu keiner Übertragung von infektiösen Erregern aus anderen Quellen auf den Patienten kommt. Dies wird mit dem Begriff Sterilität beschrieben. Dies heißt allerdings nicht, dass durch die Blasenspiegelung keine Erreger in die Harnblase des Patienten eingebracht werden könnten. D.h. es kann auch durch ein steriles Instrumentarium z.B. eine Blasenentzündung im Anschluss an die Prozedur entstehen, da Erreger aus der patienteneigenen Flora in die Harnblase gelangen können.

Die notwendige Aufbereitung des Instrumentariums wird in Deutschland durch das Robert Koch-Institut vorgegeben und in verschiedene Sterilitätsklassen eingeteilt, die sich nach dem Einsatzspektrum und dem Instrumentenaufbau richten. Für Instrumente, die zur Blasenspiegelung verwendet werden, gilt die Klasse semikritisch B. Dies bedeutet, dass Bakterienarten, die im Bereich der Harnblase eine Rolle spielen, durch die Sterilprozedur sicher abgetötet werden müssen. Es spielt hierbei keine Rolle, ob die in Frage kommenden Bakterien eine Resistenz gegenüber Antibiotika aufweisen oder nicht, da antibiotikaresistente Erreger gleichermaßen auf die Sterilisationsprozedur ansprechen wie antibiotikasensible Erreger.

Die aktualisierten Richtlinien für die Anforderungen der Aufbereitung der Instrumente zur Blasenspiegelung, die in Deutschland durch das Robert Koch-Institut vorgegeben werden, gelten seit 2012 und sind im Bundesgesundheitsblatt veröffentlicht (Bundesgesundheitsblatt 2012; 55:1244-1310). Allerdings haben sich in den letzten Jahren die Materialien der Instrumente geändert, die es erlauben eine Blasenspiegelung für den Patienten deutlich angenehmer durchzuführen, indem flexible Instrumente vermehrt eingesetzt werden. Dies führt auf der anderen Seite zu einem gewissen Mehraufwand, um eine sachgerechte Aufbereitung  des Instrumentes durchführen zu können, da diese aufgrund konstruktiver Besonderheiten als Medizinprodukte mit erhöhten Anforderungen an die Aufbereitung ein­gestuft werden. Dieser Mehraufwand wird allerdings derzeit nicht separat vergütet. 

Die Deutsche Gesellschaft für Urologie betont, dass sie die aktuellen Richtlinien zur Aufbereitung von urologischem Instrumentarium generell akzeptiert und empfiehlt, sich danach zu richten. Allerdings wäre es folgerichtig, da von Urologen vermehrt neue, für den Patienten deutlich weniger belastende Instrumentenmaterialien eingesetzt werden, diesen Mehraufwand der Aufbereitung auch adäquat vergütet zu bekommen.

Für die Deutsche Gesellschaft für Urologie e.V.

Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jens Rassweiler
Präsident

Dr. Thomas Speck
Vorstand Wissenschaft und Praxis

Prof. Dr. Florian Wagenlehner
Vorsitzender des Arbeitskreises Infektiologie und Hygiene


DGU-Pressestelle

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