Autor: Pressestelle DGU|Veröffentlicht am 19. Dezember 2006|Aktualisiert am 21. März 2024

Erste Bilanz nach der Gesetzesreform: Licht und Schatten bei der Organspende

09.11.2020. Bereits Anfang 2018 hatte die Deutsche Gesellschaft für Urologie e.V. (DGU) Systemkorrekturen bei der Organspende gefordert und das „Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende“ maßgeblich initiiert. Mit dem Ziel, die Organspendezahlen vor allem durch strukturelle Änderungen bei der Erkennung möglicher Spender in den Kliniken zu erhöhen, ist das Gesetz am 1. April 2019 in Kraft getreten. Es stärkt u.a. die Rolle der Transplantationsbeauftragten und sorgt für eine aufwandsgerechte Vergütung der Entnahmekrankenhäuser.

Eineinhalb Jahre später blickte die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) anlässlich ihrer 16. Jahrestagung Anfang November 2020 ob der Gesetzesänderungen vorsichtig optimistisch in die Zukunft. Ein wichtiges neues Instrument ist die sogenannte Todesfallanalyse, welche die rund 1.200 Entnahmekrankenhäuser verpflichtet, die Todesfälle mit primärer oder sekundärer Hirnschädigung zu erfassen und die Gründe zu eruieren, die eine Organspende verhindert haben. In einer ersten Auswertung der bundesweiten Daten zeigt die DSO, dass 2019 potenziell die Anzahl der Organspender hätte verdoppelt werden können.
Hoffnung setzt die DSO auch in die seit Anfang September 2020 geltende neue Richtlinie Spendererkennung der Bundesärztekammer, welche die Erkennung möglicher Spender unterstützt, indem sie die frühzeitige Beachtung des Patentenwillens in den Mittelpunkt rückt. Es gelte, bereits zum Zeitpunkt eines zu erwartenden oder vermuteten Hirnfunktionsausfalls den möglichen Wunsch einer Organspende zu ermitteln, bevor die Einleitung einer palliativen Behandlung eine spätere Organspende ausschließe.
Dass die Angehörigenbetreuung mit dem neuen Gesetz offiziell der DSO übertragen wurde, schaffe rechtliche Grundlagen und sei ein wichtiger Eckpfeiler für mehr Wertschätzung und Würdigung der Organspender und deren Familien, betonte die Stiftung im Rahmen ihrer Jahrestagung.

Organspende in der Corona-Pandemie bisher konstant

Von dort gab es auch aktuelle Statistiken: So sind die Organspenden in Deutschland in der Corona-Pandemie bislang nicht eingebrochen. Ausreichende Kapazitäten auf den Intensivstationen hätten dies, anders als in vielen Nachbarländern, möglich gemacht. In den ersten zehn Monaten des Jahres gab es laut DSO mit 793 postmortalen Organspendern sogar eine leichte Steigerung von 2,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.
Trotz dieser Lichtblicke ist der Mangel an Spenderorganen hierzulande weiterhin eklatant: Laut Eurotransplant warten in Deutschland aktuell 9081 Patientinnen und Patienten auf ein Spenderorgan. Die meisten Menschen auf der Warteliste hoffen auf eine Spenderniere. Im Jahr 2019 waren es nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation rund 7.100 Patienten, die auf eine Nierentransplantation warten.
Ihre Entscheidung zur Organspende dokumentieren nach einer Forsa-Umfrage von Ende 2019 lediglich bei 40 Prozent der Bundesbürger.
Um die Organspende in Deutschland zu befördern, hatte die Deutsche Gesellschaft für Urologie e.V. in der Debatte um die Änderung des Transplantationsgesetzes zu Beginn dieses Jahres für die Einführung der doppelten Widerspruchslösung plädiert. Beschlossen wurde indes der „Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft“, der  lediglich eine gewisse Modifizierung der bisherigen Entscheidungslösung darstellt. Die DGU bedauerte die Entscheidung des Bundestages in einer Pressemitteilung.
Informationen zur Organspende und zum Organspendeausweis finden Sie auf der Webseite www.organspende-info.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Text: DGU-Pressestelle


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