Lagerungskosten für die Kryodepots

Autor: |Veröffentlicht am 08. Juli 2021|Aktualisiert am 21. März 2024

Vom 1. Juli 2021 an kann für die Lagerung kryokonservierter Keimzellen pro Quartal eine Kostenpauschale von 68 € berechnet werden. Zu diesem Preis muss im kassenärztlichen Bereich die Lagerung als Sachleistung durchgeführt werden. Dies widerspricht der gängigen Praxis, da die Patienten üblicherweise einen gesonderten Vertrag über die Lagerung ihrer Keimzellen abschließen. Insbesondere bei weiten Entfernungen zwischen Patient und Kryoeinrichtung ergeben sich hier derzeit noch offene Fragen, da die Abrechnung quartalsweise das Einlesen der KV-Karte voraussetzt.
Die relevanten Ziffern für die Lagerung sind:
 040700 Kostenpauschale für Lagerung gemäß Kryo-RL, einmal im Behandlungsfall pro Quartal (68€)
 040701 Zuschlag zu 40700 für die Lagerung unter Quarantänebedingungen (10€)
Unklar bleibt derzeit auch die Abrechnung und die Umstellung auf die Kostenerstattung durch die Krankenkasse für die bereits eingelagerten Proben der relevanten Patientengruppen.
Unklar bleibt derzeit die Regelung der Kostenerstattung für Einrichtungen, die bspw. an Universitätsklinika bestehen, und die Kryokonservierung und/oder Lagerung durchführen. Hier besteht zwar die grundsätzliche Übereinstimmung, dass diese Krankenhäuser die Leistung erbringen und abrechnen können sollen, aber die Regelung ist derzeit nicht geklärt. Bei Wegfall substantieller Anbieter ist die Versorgung in den verschiedenen Regionen Deutschlands nicht gesichert.
Zwei Jahre nach Inkrafttreten dieses Beschlusses soll eine Überprüfung der Positionen erfolgen.
Für die Patienten ist die GBA Richtlinie zur Kryokonservierung von Keimzellen und Keimzellgewebe vor keimzellschädigender Therapie und die damit verbundene Kostenübernahme eine erhebliche Entlastung. Es bleibt abzuwarten, wie sich die aktuelle Bewertung und Überführung in den EBM auf die Leistungserbringer auswirken wird. Kassenärzte, die diese Leistungen in ihren Praxen durchführen, sind verpflichtet, diese vertragsärztlich zu erbringen. Allerdings sind einige Teilaspekte bislang unzureichend gelöst und abgebildet, so dass hier in der Übergangsphase Probleme entstehen können, die zeitnah einer Lösung bedürfen.