Autor: Pressestelle DGU|Veröffentlicht am 19. Dezember 2006|Aktualisiert am 21. März 2024

Neue europäische Leitlinie: sexuell übertragbare Erkrankungen besser bekämpfen

07.07.2015. Safer Sex ist der beste Schutz gegen sexuell übertragbare Erkrankungen oder Infektionen, die auch STD (sexually transmitted diseases) und STI (sexually transmitted infections) genannt werden. Im Falle einer sexuell übertragbaren Infektion ist es wichtig, den oder die Sexualpartner des Patienten schnellstmöglich zu unterrichten, damit sie gegebenenfalls auch behandelt werden können.

© Patryssia
Eine solche Partnertherapie wurde bisher in Europa sehr unterschiedlich gehandhabt. Eine gemeinsame europäische Leitlinie der International Union Against Sexual Transmitted Infections (IUSTI) und des European Dermatology Forums zum Partnermanagement will standardisierte Verfahren etablieren. Unterschiedliche Rechtssituationen und Gesetze, aber auch verschiedene Gepflogenheiten, beeinflusst durch Kultur, Religion und die Gesundheitssysteme, haben ein einheitliches Vorgehen bei der Umsetzung der Partnertherapie bisher verhindert. Europaweit standardisierte Verfahren sollen nun dabei helfen, Infizierte herauszufiltern, Infektionsketten effektiv zu unterbrechen und Menschen aus Risikogruppen über sichere Sexualpraktiken aufzuklären. Der Patient und möglicherweise infizierte Partner sollen genau über Maßnahmen, Komplikationen, Kontrolluntersuchungen und Präventionsmaßnahmen aufgeklärt werden. Dafür sollen der oder die Sexualpartner vom Patienten selbst oder durch geschultes Personal von der Infektion unterrichtet werden. Zudem sollte der Patient dem Arzt schriftlich versichern, alle möglicherweise Betroffenen zu benachrichtigen. Ist der Sexualpartner infiziert, wird auch dieser behandelt und das Partnermanagement für Sekundärkontakte kommt zum Zug. Notwendig ist die Partnerbehandlung bei Ulcus Molle, Chlamydia-trachomatis-Infektionen, Granuloma inguinale, Epididymoorchitis, Gonorrhö, Hepatitis A und C, nichtgonorrhoische Urethritis, entzündliche Beckenerkrankungen, Filzlausbefall, Scabies sowie Trichomonas-vaginalis-Infektionen. Syphilis, HIV und Hepatitis B gehören zu den in Deutschland meldepflichtigen Infektionskrankheiten – auch hier sollen die Sexualpartner des Patienten mit beraten, untersucht und ggf. behandelt werden. Bei Genitalwarzen ist eine Partnerbehandlung nicht notwendig; bei Infektionen mit Herpes simplex 1 und 2 sehen die STI-Experten keinen klaren Nutzen für ein Partnermanagement. Wie weit sexuelle Kontakte nachverfolgt werden sollten, ist von der Infektion abhängig: Ulcus Molle zehn Tage, nichtgonorrhoische Urethritis vier Wochen, bei Trichomonaden-Infektionen und Scabies zwei Monate, bei Gonorrhö und Filzlausbefall drei Monate, sechs Monate sogar bei Chlamydien-Erkrankungen, Epididymoorchitis und entzündlichen Beckenerkrankungen sowie bis zu einem Jahr bei Granuloma inguinale. Bei einer Infektion mit Hepatitis A und B ist der Zeitpunkt der Infektion ausschlaggebend; bei Hepatitis C ist es wichtig, ob einer der Partner HIV infiziert ist. Liegt eine frische HIV-Ansteckung vor, müssen die sexuellen Kontakte der vergangenen drei Monate berücksichtigt werden, während es bei Syphilis darauf ankommt, in welcher Phase die Erkrankung festgestellt worden ist. Die neue Regelung sieht vor, dass Ärzte bei einem Verdacht auf Kindesmissbrauch oder andere illegale Vorgänge von ihrer Schweigepflicht entbunden werden können, sogar dann, wenn der Arzt begründet vermutet, dass der infizierte Patient der Informationspflicht seinen Sexualpartnern gegenüber nicht nachkommt.
Text: DGU/BvDU-Pressestelle

DGU-Pressestelle

Informationen zu den Meldungen:
Bettina-Cathrin Ihnen
Sabine Martina Glimm
Tel: 040 - 79 14 05 60
Fax: 040 - 79 14 00 27
Mobil: 0170 - 48 27 28 7
E-Mail: redaktion@bettina-wahlers.de