Autor: Pressestelle DGU|Veröffentlicht am 19. Dezember 2006|Aktualisiert am 21. März 2024

3. IV-Vertrag in Westfalen-Lippe: Botox-Injektionen bei Blasenfunktionsstörungen erstmals Kassenleistung

20.10.2015. Für DAK-Versicherte mit Blasenfunktionsstörungen in Westfalen-Lippe ist die Behandlung mit Botox-Injektionen seit dem 1. September 2015 Kassenleistung.

Möglich wird dies durch einen IV-Vertrag nach § 140 a zwischen der DAK und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen Lippe, der auf Initiative des BvDU e.V. entstand. Als Berufsverband  der Deutschen  Urologen hoffen wir, dass dieser erste  Selektivvertrag zum Wohle der betroffenen Patienten  Signalwirkung hat und andere gesetzliche Krankenkassen folgen werden.
Hintergrund: Obwohl Botox seit Februar 2013 für die Behandlung von Blasenfunktionsstörungen  zugelassen ist und die Therapie Patienten, etwa mit Dranginkontinenz oder überaktiver Blase, monatelange Linderung verschafft, sind die transurethralen Botox-Injektionen in die Harnblase keine anerkannte Kassenleistung. Lesen Sie auch <link http: www.aerztezeitung.de politik_gesellschaft iv-vertraege article westfalen-lippe-dak-bezahlt-botox-injektionen.html _blank external-link-new-window external link in new>DAK bezahlt Botox-Injektionen (Ärzte Zeitung)

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