Autor: Pressestelle DGU|Veröffentlicht am 19. Dezember 2006|Aktualisiert am 21. März 2024

Unterstützt Ihre QM-Pflichten: Kostenloses Verzeichnis von Selbsthilfestellen

29.08.2018. Die Information der Patienten über Angebote der Selbsthilfe ist Teil des Qualitätsmanagements (QM), zu dem Vertragsärzte und Psychotherapeuten seit 2004 gesetzlich verpflichtet sind. Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) fordert die QM-Richtlinie u.a., dass Praxen eine „Zusammenstellung zuverlässiger, verständlicher Patienteninformationen sowie von Angeboten von Selbsthilfeorganisationen und Beratungsstellen pflegen“ sollen.

Einfach und kostenfrei können Praxisinhaber dieser Pflicht mit dem neuen Nachschlagewerk der Nationalen Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS) nachkommen. Das Verzeichnis bietet auf 175 Seiten Kontaktinformationen von 350 Selbsthilfekontaktstellen und mehr als 300 Bundesvereinigungen gemeinschaftlicher Selbsthilfe von ADHS bis Zöliakie und ist <link https: www.nakos.de publikationen _blank external-link-new-window internal link in current>hier zu bestellen.

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