Autor: Pressestelle DGU|Veröffentlicht am 19. Dezember 2006|Aktualisiert am 21. März 2024

DGU unterstützt Forderung: Ernährungsmedizinische Versorgung in der Klinik verbessern

26.04.2023. Die aktuell von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach angestoßene Klinikreform bietet nach Ansicht der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin (DGEM) auch die Möglichkeit, die Genesung von Patient:innen über eine Aufwertung der Ernährung in deutschen Krankenhäusern zu verbessern. Text: Pressestelle

In einer Stellungnahme, die von einem breiten Bündnis von medizinischen Fachgesellschaften getragen wird, hat sich die DGEM daher jüngst mit konkreten Vorschlägen zur Verbesserung der Ernährungsversorgung in deutschen Kliniken an das Bundesministerium für Gesundheit gewandt.

Insbesondere vulnerable Gruppen, wie z. B. Krebspatient:innen, chronisch Erkrankte oder ältere Menschen, seien unter den aktuellen Bedingungen oft stärker durch Mangelernährung gefährdet. So orientiere sich die Versorgung im Krankenhaus momentan nur unzureichend am tatsächlichen Ernährungszustand und Nährstoffbedarf der Patient:innen. Die Folge: Mangelernährung beeinflusst den Krankheitsverlauf negativ und kann zudem den Heilungsprozess verzögern oder gänzlich verhindern. Die Prognose der Betroffenen verschlechtere sich dadurch, und sowohl die Komplikationsrate als auch das Sterberisiko nehme zu, so die Ernährungsmediziner:innen in ihrer Stellungnahme. Um Mangelernährung in der Klinik zu vermeiden und zukünftig jeden Patienten / jede Patientin nach dem jeweiligen Bedarf ernährungsmedizinisch versorgen zu können, sollten nach Auffassung der DGEM und 24 weiterer Fachgesellschaften – darunter auch die Deutsche Gesellschaft für Urologie e.V. (DGU), welche die Initiative unterstützt –, folgende Punkte in der Klinikreform umgesetzt werden:

  1. Alle kurativen und palliativen Patient:innen sollen routinemäßig bereits bei Hospitalisierung mittels eines einfachen und validierten Instruments auf Mangelernährung gescreent werden.
  2. Patient:innen mit einem Risiko für Mangelernährung sollen ein Ernährungsassessment durchlaufen. Dabei geht es vor allem darum, einen Therapieplan zu erstellen und evidenz-basierte Maßnahmen der Ernährungstherapie sowie deren Monitoring festzulegen.
  3. Kliniken der Versorgungsstufen II und III sollen darüber hinaus ein interdisziplinäres Team unter Leitung eines Ernährungsmediziners einrichten.
  4. Die mithilfe der zuvor genannten Punkte erzielte Ernährungskompetenz muss abschließend mit ausreichenden personellen und finanziellen Mitteln ausgestattet werden, um auch langfristig arbeitsfähig zu sein.

Quelle: Stellungnahme derDeutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin e. V. (DGEM)


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