Autor: Pressestelle DGU|Veröffentlicht am 19. Dezember 2006|Aktualisiert am 21. März 2024

Mutterschutz hinterfragt: Ärztinnen wollen in der Schwangerschaft operieren

27.01.2015. Ist die Auslegung des Mutterschutzes für Ärztinnen noch zeitgemäß, wenn es um ihren Einsatz im Operationssaal geht? Nach Ansicht der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) haben in den vergangenen Jahrzehnten große Entwicklungen in der Medizin dazu geführt, dass moderne Ausstattung und Arbeitsbedingungen im OP für schwangere Ärztinnen und für deren ungeborene Kinder kein erhöhtes Gefährdungspotenzial mehr darstellten.

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Dennoch verordnen die Aufsichtsbehörden in der Regel weiterhin Abstand vom OP-Tisch in der Schwangerschaft. Dies geschieht oft mit erheblichen Nebenwirkungen für die berufliche Karriere der Frauen. Auch die Urologie, die zu den schneidenden Fächern gehört, unterstützt Forderungen, das Mutterschutzgesetz aus dem Jahr 1952 grundlegend zu reformieren. „Schwangere Ärztinnen sollten künftig frei entscheiden können, ob sie operieren wollen oder nicht. Einen Zwang darf es nicht geben“, sagt Prof. Dr. Sabine Kliesch, die Pressesprecherin der Deutschen Gesellschaft für Urologie e.V. (DGU). In einer Erhebung von 2014 hatten 88 Prozent der befragten Ärztinnen angegeben, auch schwanger ihre operative Tätigkeit gerne fortsetzen zu wollen.


Für die DGOU haben Dr. Maya Niethard und Dr. Stefanie Donner ein Positionspapier zum „Operieren in der Schwangerschaft“ erarbeitet. Die beiden Ärztinnen leiten die Sektion Familie und Beruf des Jungen Forums ihrer medizinischen Fachgesellschaft. Sie monieren, dass im Mutterschutzgesetz der Umgang mit schneidenden und spitzen Instrumenten wie im Operationssaal zwar nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, die zuständigen Landesbehörden das Gesetz aber jeweils eigenständig auslegten, weil eine bundeseinheitliche Regelung fehlt. Die Folge sei für schwangere Ärztinnen meistens automatisch eine Zwangspause für Operationen. Das es unter bestimmten Bedingungen auch anders geht, haben beide nach zähem Ringen mit den Institutionen gezeigt, indem sie selbst bis zum sechsten beziehungsweise neunten Schwangerschaftsmonat operiert haben. Die Autorinnen des Positionspapiers plädieren im Interesse einer größeren Rechtssicherheit für bundesweit einheitliche Regelungen bei der Genehmigung der OP-Tätigkeit.


Darüber hinaus haben Dr. Niethard und Dr. Donner, inzwischen beide zweifache Mütter, zum Thema „Operieren in der Schwangerschaft“ eine Internetseite (<link http: www.opids.de>www.OPidS.de) aufgebaut. Dort sind zahlreiche Informationen zusammengefasst, die betroffene Frauen beim Prozedere nach der Bekanntgabe ihrer Schwangerschaft unterstützen. Ein Musterblatt zur individuellen Gefährdungsbeurteilung erleichtert auch Arbeitgebern die Begründung einer weiteren OP-Tätigkeit der Schwangeren gegenüber den zuständigen Aufsichtsbehörden, in der Regel die Gewerbeaufsichtsämter. Zudem werden Fragen zum notwendigen OP-Umfeld, zu Narkoseverfahren, zu Röntgenuntersuchungen, zur Infektionsvermeidung und auch zu rechtlichen Belangen auf der Website thematisiert.


Text: DGU/BvDU-Pressestelle


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