Autor: Pressestelle DGU|Veröffentlicht am 19. Dezember 2006|Aktualisiert am 21. März 2024

Sicherung der Versorgung mit Krebsmedikamenten: Auch die DGU begrüßt die neuen gesetzlichen Maßnahmen

07.07.2023. Eine verlängerte Bevorratungspflicht für patentfreie Krebsmedikamente für sechs Monate und ein Frühwarnsystem für drohende, versorgungsrelevante Lieferengpässe beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie eine Diversifizierung der Lieferketten bei Antibiotika: Mit dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) hat der Bundestag im Juni 2023 unter anderem wichtige Maßnahmen zur Sicherung der Versorgung mit Krebsmedikamenten verabschiedet.

Wissenschaftliche Fachgesellschaften, die sich mit der Erforschung von Krebskrankheiten und der Krebsversorgung beschäftigen, darunter auch die Deutsche Gesellschaft für Urologie e.V., sowie die Organisationen der Krebs-Selbsthilfe begrüßen die Maßnahmen. Sie könnten Versorgungsengpässe verhindern und das Vertrauen der Krebspatientinnen und -patienten in die Sicherheit der Arzneimittelversorgung stärken, so die Verbände in einer aktuellen Presseinformation.

Von der steigenden Zahl von Arzneimittelengpässen waren in den letzten Jahren besonders Krebspatientinnen und -patienten betroffen, weshalb die Allianz um die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO) im April 2023 im Kabinettsentwurf des Gesetzes fehlende Maßnahmen für die Onkologie in einer Presseinformation öffentlich angemahnt hatte.


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