Autor: |Veröffentlicht am 22. September 2016|Aktualisiert am 24. Mai 2023

Kriterien für die Vergabe von CME-Punkten

Bewertungskriterien für Fortbildungsmaßnamen Stand 29. Mai 2013 BÄK

Die Fortbildungsmaßnahmen werden mit Punkten bewertet. Grundeinheit ist eine 45- minütige Fortbildungseinheit. Die Bewertung erfolgt gemäß folgender Kategorien:

 

Kategorie A
Vortrag und Diskussion:
1 Punkt pro 45-minütiger Fortbildungseinheit
1 Zusatzpunkt bei dokumentierter Lernerfolgskontrolle pro Fortbildungsmaßnahme

Kategorie B
Mehrtägige Kongresse im In- und Ausland, welche nicht von anderen Kategorien erfasst werden:
3 Punkte pro ½ Tag bzw. 6 Punkte pro Tag

Kategorie C
Fortbildung mit konzeptionell vorgesehener Beteiligung jedes einzelnen Teilnehmers (z. B. Workshop, Arbeitsgruppen, Qualitätszirkel, Peer Review, Balintgruppen, Kleingruppenarbeit, Supervision, Fallkonferenzen, Literaturkonferenzen, praktische Übungen):
1 Punkt pro 45-minütiger Fortbildungseinheit
1 Zusatzpunkt pro Maßnahme bis zu 4 Stunden/höchstens 2 Zusatzpunkte pro Tag
1 weiterer Zusatzpunkt bei dokumentierter Lernerfolgskontrolle pro Fortbildungsmaßnahme

Kategorie D
Fortbildungsbeiträge in Printmedien oder als elektronisch verfügbare Version mit nachgewiesener Qualifizierung durch eine Lernerfolgskontrolle in digitaler bzw. schriftlicher Form:
1 Punkt pro 45-minütiger Fortbildungseinheit bei bestandener Lernerfolgskontrolle

Kategorie E
Selbststudium durch Fachliteratur und -bücher sowie Lehrmittel:
Innerhalb dieser Kategorie werden höchstens 50 Punkte für fünf Jahre anerkannt.

Kategorie F
Wissenschaftliche Veröffentlichungen und Vorträge
Autorentätigkeit: 5 Punkte pro wissenschaftliche Veröffentlichung Referententätigkeit/Qualitätszirkelmoderation/wissenschaftliche Leitung: 1 Punkt pro Beitrag,
z. B. Poster/Vortrag, unbenommen der Punkte für die persönliche Teilnahme
Die maximale Punktzahl in dieser Kategorie beträgt 50 Punkte in fünf Jahren.

Kategorie G
Hospitationen:
1 Punkt pro Stunde, höchstens 8 Punkte pro Tag

Kategorie H
Curricular vermittelte Inhalte, z. B. in Form von curricularen Fortbildungsmaßnahmen, Inhalte
von Weiterbildungskursen, die nach der Weiterbildungsordnung für eine Weiterbildungsbezeichnung vorgeschrieben sind, Inhalte von Zusatzstudiengängen:
1 Punkt pro 45-minütiger Fortbildungseinheit

Kategorie I
Tutoriell unterstützte Online-Fortbildungsmaßnahme mit nachgewiesener Qualifizierung durch
eine Lernerfolgskontrolle in digitaler bzw. schriftlicher Form:
1 Punkt pro 45-minütiger Fortbildungseinheit
1 Zusatzpunkt pro 45-minütiger Fortbildungseinheit bei vollständiger Erfüllung der qualitätssteigernden Kriterien eLearning der Bundesärztekammer

Kategorie K
Blended-Learning-Fortbildungsmaßnahme in Form einer inhaltlich und didaktisch miteinander verzahnten Kombination aus tutoriell unterstützten Online-Lernmodulen und Präsenzveranstaltungen:
1 Punkt pro 45-minütiger Fortbildungseinheit
1 Zusatzpunkt pro 45-minütiger eLearning-Fortbildungseinheit bei vollständiger Erfüllung der qualitätssteigernden Kriterien eLearning der Bundesärztekammer