Autor: Redaktion|Veröffentlicht am 08. Februar 2013|Aktualisiert am 21. März 2024

Deutsche Gesellschaft für Urologie e.V. und der Berufsverband der Deutschen Urologen e.V.: Neue Gesetzesregelung schafft Rechtssicherheit bei religiösen Beschneidungen

Mit großer Mehrheit hat der Bundestag am 12. Dezember 2012 einen Gesetzentwurf verabschiedet, nach dem die religiös motivierte Beschneidung von jüdischen und muslimischen Jungen in Deutschland weiterhin erlaubt bleibt. Voraussetzung für die Zulässigkeit des Eingriffes ist nach dem Entwurf, dass er grundsätzlich „nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt“ werde. Für diese Regelung votierten 434 Bundestagsabgeordnete, 100 Parlamentarier stimmten dagegen, 46 enthielten sich. Der Bundesrat stimmte der Gesetzesregelung am 14. Dezember zu. Die Deutsche Gesellschaft für Urologie e.V (DGU) und der Berufsverband der Deutschen Urologen e.V. (BvDU) begrüßen, dass der beschlossene Gesetzentwurf jetzt Rechtssicherheit zur rituellen Zirkumzision schaffe. Ausgangspunkt des zügigen Gesetzgebungsverfahrens waren massive Proteste von Juden und Muslimen gegen das sogenannte Beschneidungs-Urteil des Landesgerichts Köln vom Mai dieses Jahres gewesen.

Nach dem neuen Gesetz besagen die „Regeln der ärztlichen Kunst" beispielsweise, dass der Junge bei einem ärztlichen Eingriff stets eine Lokalanästhesie oder Narkose erhält. Sofern das Kind nicht älter als sechs Monate ist, darf der Eingriff außer vom Arzt allerdings auch von ausgebildeten Beschneidern durchgeführt werden. Keine Mehrheit fand ein alternativer Gesetzentwurf von Oppositionsabgeordneten im Bundestag: Ihr Entwurf sah vor, Beschneidungen erst bei einem Alter ab 14 Jahren und mit Einwilligung des Jungen sowie die Durchführung nur durch einen Arzt zu erlauben. Ebenso wenig wurden Änderungsanträge berücksichtigt, nach denen Standards für die Schmerzbehandlung beim Eingriff oder zur Ausbildung von Beschneidern festzulegen wären.

Vertreter des jüdischen und des muslimischen Glaubens würdigten den Gesetzentwurf als wichtiges politisches Signal. Gegner, wie etwa der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte sowie die Deutsche Kinderhilfe, sprachen von einem schwarzen Tag für die Kinderrechte.

Im Mai dieses Jahres hatte ein Urteil des Landgerichts Köln heftige Diskussionen ausgelöst: Die Richter hatten die rituelle Beschneidung eines minderjährigen Jungen als rechtswidrige Körperverletzung eingestuft. Die Entscheidung war im Wesentlichen damit begründet worden, dass dem Schutz der körperlichen Unversehrtheit des Minderjährigen eine höhere Bedeutung zukomme als dem Recht der Eltern auf freie Religionsausübung. Letztere werde, so das Kölner Landgericht, nur unter dem Vorbehalt gewährt, dass andere verfassungsrechtlich geschützte Rechtspositionen nicht unangemessen verletzt werden. Das Urteil führte zu Protesten von Juden und Muslimen, weil die Beschneidung von Jungen bei ihnen zur Religion gehört.

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