Autor: Pressestelle DGU|Veröffentlicht am 19. Dezember 2006|Aktualisiert am 21. März 2024

Interstitielle Zystitis (IC): Standard-Medikament ab 2021 in Deutschland nicht mehr im Handel

21.12.2020. Für ein erstattungsfähiges Medikament zur Behandlung der IC hatte der Förderverein für Interstitielle Zystitis, der ICA-Deutschland e.V. (ICA), lange gekämpft. Mit der Zulassung des Wirkstoffs Natrium-Pentosanpolysulfat (Handelsname: elmiron®) für die Therapie der Interstitiellen Zystitis durch die europäische Arzneimittelagentur (EMA) steht den Betroffenen seit Oktober 2017 erstmals ein Medikament zur Verfügung, das von den Krankenkassen bezahlt wird.

Nun gibt es schlechte Nachrichten für IC-Patientinnen und IC-Patienten: Das Arzneimittel, das als empfohlene Standardtherapie in die medizinische Leitlinie IC/BPS aufgenommen wurde, wird zum 1. Januar 2021 in Deutschland aus dem Handel genommen. Das berichtete der ICA-Deutschland Mitte Dezember 2020. Hintergrund ist demnach eine gerichtliche Auseinandersetzung, aufgrund finanzieller Abwägungen der gesetzlichen Leistungsträger. Als Lösung bleibt den Betroffenen nur der Import aus dem europäischen Ausland.
Import aus der EU ist möglich
Was beim Import aus dem europäischen Ausland zu beachten ist und welche Formalitäten erfüllt sein müssen, erklärt der ICA auf seiner Webseite. Neben der Abgabe des Kassen- oder Privatrezeptes, je nach Versichertenstatus, ist eine zusätzliche Importgenehmigung in der Apotheke mit der Verordnung einzureichen. Die Erstattung ändert sich durch den Import des Arzneimittels nicht. Es darf bei gesetzlich Krankenversicherten immer noch auf Kassenrezept verordnet werden und wird von der gesetzlichen Krankenkasse wie bisher erstattet, heißt es dort. Die erforderliche Importgenehmigung kann vom behandelnden Arzt oder den Patienten selbst bei der Krankenkasse beantragt werden.
Entsprechende Formularvorlagen stellt der ICA auf seiner Webseite zur Verfügung.

Text: DGU-Pressestelle


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