Autor: Pressestelle DGU|Veröffentlicht am 19. Dezember 2006|Aktualisiert am 21. März 2024

Weitere Ursachen für Harnblasenkrebs als Berufskrankheit anerkannt

19.01.2018. Die Liste der anerkannten Berufskrankheiten wird in Deutschland immer länger: In der jüngsten aktualisierten Version der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sind weitere fünf neue anerkennungsfähige Erkrankungen hinzugekommen, darunter auch Harnblasenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK).

Bis dahin waren nur aromatische Amine von den Unfallversicherungsträgern als Risikofaktoren anerkannt. Die Deutsche Gesellschaft für Urologie e.V. (DGU) hatte schon früh bestimmte berufliche Expositionen erkannt, die ein erhöhtes Risiko für Blasenkrebs bargen. Dies spiegelt sich auch in der S3-Leitlinie zum Harnblasenkarzinom wider, die die DGU federführend erarbeitet hat. „In der Leitlinie ist festgelegt, dass bei Patienten mit Harnblasenkrebs eine Berufsanamnese erhoben werden soll“, sagt DGU-Pressesprecher Prof. Dr. Christian Wülfing. In der jüngsten Liste der Berufskrankheiten der BAuA vom August 2017 werden unter der Nummer 1321 „Schleimhautveränderungen, Krebs oder andere Neubildungen der Harnwege durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Dosis“ geführt. PAK, die in Kohle und Erdöl natürlich vorhanden sind und ansonsten durch die unvollständige Verbrennung organischer Materialien entstehen, werden inhalativ und über die Haut aufgenommen. Besonders Teer aus Steinkohle ist sehr PAK-haltig, weshalb seine Verwendung seit Mitte der 1980er-Jahre immer stärker eingeschränkt und reglementiert wurde. Die Zahl der Branchen und Tätigkeiten, die mit der Einwirkung von PAK auf die Mitarbeiter konfrontiert sind, ist lang. Allein in der wissenschaftlichen Begründung zur Berufskrankheit 1321 werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales drei Dutzend genannt – von Abbruchbetrieben und Aluminiumindustrie, über Gummi-, Metall- und Mineralölindustrie bis zu Straßenbau und der Textilindustrie.

Schon seit 1937 können Schleimhautveränderungen, Krebs oder andere Neubildungen der Harnwege durch aromatische Amine als Berufskrankheit Nr. 1301 anerkannt werden. Nach Angaben des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), dem Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen, belegte sie zwischen 1978 und 2010 mit insgesamt 1945 anerkannten Fällen die dritte Stelle der häufigsten beruflich verursachten Krebserkrankungen, hinter Tumorerkrankungen durch Einwirkung von Asbest oder ionisierenden Strahlen. Mit rund 1000 anerkannten Fällen hatte dabei der Bereich Chemie den mit Abstand größten Anteil an Blasenkrebs als Berufskrankheit, gefolgt von Bau und Gesundheitsdienst. Das Harnblasenkarzinom ist nach Prostatakrebs die zweithäufigste urologische Krebsart. Blasenkrebs gilt meist als Erkrankung der späteren Lebensabschnitte, von der Männer mit einem Anteil von rund 75 Prozent an den knapp 30.000 Neuerkrankungen pro Jahr weit häufiger betroffen sind als Frauen. Bei der Erkrankung gehen bösartige Zellveränderungen aus der Schleimhaut der Harnblase hervor. Eindeutige Symptome gibt es bei Blasenkrebs nicht, auch Schmerzen treten eher selten auf. Blut im Urin sollte aber immer ärztlich abgeklärt werden. In einer unter der Federführung der DGU erstellten <link http: www.urologenportal.de pressebereich pressemitteilungen presse-aktuell dgu-erweitert-ihr-leitlinien-angebot-erste-patientenleitlinie-zum-blasenkrebs-25102017.html _blank external-link-new-window internal link in current>Patientenleitlinie wird über empfohlene Untersuchungen zur Diagnose von Blasenkrebs und über Möglichkeiten der Behandlung in allen Ausbreitungsstadien detailliert aufgeklärt. Text: Pressestelle

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