Autor: Pressestelle DGU|Veröffentlicht am 19. Dezember 2006|Aktualisiert am 21. März 2024

Mehr Männervorsorge - Bauchaortenaneurysmen: Ultraschallscreening jetzt GKV-Leistung

09.03.2018. Das Ultraschallscreening zur Früherkennung von Bauchaortenaneurysmen für gesetzlich krankenversicherte Männer ab 65 Jahren ist zum 1. Januar 2018 gestartet. Urologen, Hausärzte, Internisten, Chirurgen und Radiologen können das Screening durchführen und über zwei neue Gebührenordnungspositionen (GOP), die in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab aufgenommen wurden, abrechnen. Die Vergütung der GOP 01747 und der GOP 01748 erfolgt extrabudgetär.

Extrabudgetäre Vergütung der neuen GOP

Auf der Homepage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) heißt es: Die ärztliche Aufklärung zum Screening und die Ausgabe der Versicherteninformation an den Patienten werden mit 6,07 Euro vergütet, die Abrechnung der Leistung erfolgt mit der GOP 01747 (57 Punkte). Für die sonografische Untersuchung der Bauchaorta ist die GOP 01748 berechnungsfähig. Die Untersuchung wird mit 15,77 Euro (148 Punkte) honoriert. Um während der Früherkennungsuntersuchung bei Bedarf weitere Organe des Abdomens sonografisch untersuchen zu können, ist es möglich, die GOP 01748 neben der GOP 33042 (Sonografie Abdomen, 157 Punkte, 16,73 Euro) zu berechnen. Da sich die Leistungsinhalte überschneiden, wird in diesen Fällen die GOP 33042 nicht in voller Höhe honoriert (80 Punkte statt 157 Punkte). In der Summe resultieren damit 228 Punkte. Männer im Alter ab 65 Jahren haben einmal im Leben Anspruch auf die neue Früherkennungsuntersuchung. Bauchaortenaneurysmen treten, laut KBV, bei vier bis acht Prozent der Männer über 65 Jahre auf; Frauen sind mit 0,5 bis 1,5 Prozent deutlich seltener betroffen.

Text: Pressestelle

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