Autor: Pressestelle DGU|Veröffentlicht am 19. Dezember 2006|Aktualisiert am 21. März 2024

Schwanger in der Urologie

01.07.2020. Wer haftet im Schadensfall wenn schwangere Urologinnen arbeiten oder gar operieren? Bei Chefs, Klinikleitungen, Weiterbildern und auch bei den jungen Urologen und Urologinnen herrscht oft große Unklarheit darüber, wer wie haften würde, wenn eine schwangere Urologin oder das ungeborenes Kind aufgrund ihrer ärztlichen Arbeit zu Schaden kommen würde. Oft wird "zur Sicherheit" ein generelles OP-Verbot für Schwangere ausgesprochen und damit deren Weiterbildung behindert.

Es gibt zu dieser Fragestellung bisher offenbar keinerlei Präzedenzfälle oder Literatur. Deshalb möchten die AG Junge Urologen ein juristisches Fachgutachten für  einen Artikel zum Thema "Schwanger in der Urologie" anfertigen lassen. Dieses würde auch die länderspezifischen Unterschiede berücksichtigen.

Für die Finanzierung dieses Fachgutachten hat die AG Junge Urologen eine Crowdfunding Kampagne ins Leben gerufen.

Die AG Junge Urologen von GeSRU und DGU haben einen Artikel zum Thema „Schwanger in der Urologie“ verfasst. Darin werden Gesundheitsrisiken versus versicherungsrechtliche Risiken erörtert und Möglichkeiten aufgezeigt, wie man als werdende Mutter auch praktizierende Urologin sein und bleiben kann und Schwangere weiterbilden kann. Nach Fertigstellung des Gutachtens werden dessen zentralen Aspekte in dem Artikel aufgenommen und dann im "UROLOGEN" publizieren. Desweiteren soll das gesamte Gutachten online öffentlich zur Verfügung gestellt werden. "Unsere Arbeit soll Möglichkeiten und Empfehlungen zum urologischen Arbeiten und Operieren in der Schwangerschaft aufzeigen. Diese können von den Kliniken aufgegriffen werden und an die internen Gegebenheiten individuell angepasst werden. Sowohl unsere Empfehlungen als auch das juristische Gutachten werden nicht rechtsbindend bzw. rechtsverbindlich sein", so die AG Junge Urologen. 
Weitere Informationen und zur Crowdfunding Kampagne


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