Autor: |Veröffentlicht am 13. Juli 2018|Aktualisiert am 21. März 2024

Widerspruchslösung bei der Organspende ist notwendig – und zusätzlich ein ganzes Paket von Systemkorrekturen

DGU diskutiert GMK-Beschlüsse bei Parlamentarischem Abend

Berlin, 13.07.2018.
Deutschland hat in der Transplantationsmedizin den internationalen Anschluss verloren – zumindest, was das Engagement für die Organspende und die Transplantationsergebnisse betrifft. „Wir sind heute in der Lage, medizinisch, chirurgisch, logistisch und technisch alles Nötige zu leisten, aber wir können es nicht, weil uns zu wenig Organe zur Verfügung stehen“, kritisierte Prof. Dr. Paolo Fornara, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Urologie (DGU), beim Parlamentarischen Abend seiner Fachgesellschaft Anfang Juli in Berlin. Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK) hat im Juni mehrere Beschlüsse zum Thema Organspende gefasst. Hintergrund: In Deutschland gilt bislang die Entscheidungslösung. Nach dem Transplantationsgesetz sollen insbesondere die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und die Krankenkassen die Bundesbürger über Möglichkeiten der Organspende aufklären. Niemand kann jedoch bislang verpflichtet werden, seine Entscheidung in Form einer persönlichen Erklärung abzugeben.

Dass die GMK unter anderem einstimmig für eine verpflichtende Erklärung oder die Widerspruchslösung bei der Organspende votiert habe, sei sehr erfreulich, so Fornara. Finanzielle Aufwendungen in diesem Bereich müssten gestaffelt und aufwandsgerecht erfolgen. Vorschläge hierzu im Positionspapier „Prozesse optimieren – Organspende in Deutschland stärken“ der AG Gesundheit der CDU/CSU-Fraktion im Bundestags gingen in die richtige Richtung.

Auch mehr Anstrengungen zur Steigerung der Spenderzahlen zu unternehmen, sei hilfreich: „Das Thema Widerspruchslösung ist es, was viele aufhorchen lässt. Aber man braucht ein ganzes Paket von Systemkorrekturen, damit Deutschland nicht weiter das Schlusslicht bleibt.“ Dazu müssen nach Überzeugung des DGU-Präsidenten endlich die notwendigen Gesetzesänderungen vorgenommen werden. In Deutschland war die Zahl der postmortalen Organspender im Jahr 2017 mit 797 Spendern niedriger als 20 Jahre zuvor. Auch bei den Lebendspenden von Nieren ist ein Abwärtstrend zu verzeichnen. Hinzu kommen lange Wartezeiten auf ein neues Organ und eine unzureichende Nachsorge: Während im Schnitt 80 Prozent aller postmortal gespendeten Nieren fünf Jahre nach der Transplantation noch funktionieren, sind es in Deutschland nur 70 Prozent. „In einem Land, in dem man häufig behauptet, es habe eines der besten Gesundheitssysteme weltweit, muss uns das zum Nachdenken anregen“, sagte der DGU-Präsident.

Dass die Dialyse auf Dauer keine gleichwertige Alternative für Nierenkranke ist, verdeutlichte DGU-Vizepräsident Prof. Oliver Hakenberg: „Sie kann Leben erhalten. Es bleiben aber vielfältige Einschränkungen“. Dazu zählten die Begrenzungen bei der Trinkmenge und bei Nahrungsmitteln, die lebenslange Medikamenteneinnahme, die Entstehung chronischer Krankheiten sowie Folgen wie Impotenz und Unfruchtbarkeit.

Hakenberg plädierte wie Fornara für die Einführung einer Widerspruchslösung: „Niemand sollte gezwungen werden, seine Organe zu spenden, aber sehr wohl, sich zu entscheiden“, sagte er beim Parlamentarischen Abend. „Das halte ich zum Wohl der Allgemeinheit nicht für zu viel verlangt.“

Die DGU hatte Anfang des Jahres auf publizierte Daten hingewiesen, wonach Deutschland im internationalen Vergleich zu wenig postmortale Organspenden vorweisen kann. Man rangiere noch hinter dem Iran und vor Rumänien, hatte Fornara kritisiert. Die DGU hatte sich schon im Februar für die Einführung der Widerspruchslösung ausgesprochen, auch um Angehörige zu entlasten. „Erfahrungen besagen, dass in Deutschland etwa 40 Prozent der möglichen Organspenden abgelehnt werden, weil die Hinterbliebenen nicht wissen, wie sich ihr verstorbener Angehöriger entschieden hätte“, erläuterte der DGU-Präsident seinerzeit.

Darüber hinaus muss nach Ansicht der DGU die Arbeit der Transplantationsbeauftragten besser unterstützt werden. „Transplantationsbeauftragte sind das Bindeglied zwischen Entnahmekrankenhäusern und der Deutschen Stiftung Organtransplantation. Ihre Tätigkeit wird aber durch Landesrecht unterschiedlich geregelt. Hier bedarf es einer bundeseinheitlichen Lösung: Qualifikation, Ausgestaltung der Aufgabe, Zuständigkeit und Weiterbildung müssen einheitlich sein“, so Fornara. Auch hier setze das Positionspapier der Union mit dem Vorschlag einer Freistellungslösung für Transplantationsbeauftragte ab einer gewissen Größe des Krankenhauses Impulse.

Ihre Positionierung zur Organspende hat die DGU nun auch in zehn Thesen und Forderungen zusammengefasst.

Die Vorträge des Parlamentarischen Abends werden auf Wunsch zugesandt.

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