Autor: |Veröffentlicht am 25. Oktober 2017|Aktualisiert am 21. März 2024

DGU erweitert ihr Leitlinien-Angebot: Erste Patientenleitlinie zum Blasenkrebs

Berlin, 25.10.2017. Zum Harnblasenkarzinom gibt es für Betroffene eine neue, inhaltlich speziell fundierte Informationsbroschüre: die erste Patientenleitlinie Blasenkrebs. Der Ratgeber vermittelt den aktuellen, evidenzbasierten medizinischen Wissensstand hinsichtlich empfohlener Untersuchungen für die Diagnostik sowie Optionen der Behandlung und Nachsorge dieser, nach Prostatakrebs, zweithäufigsten urologischen Krebsart. Denn die Patientenleitlinie ist die laienverständliche Übertragung der ärztlichen „S3-Leitlinie zur Früherkennung, Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Harnblasenkarzinoms“, die 2016 von der Deutschen Gesellschaft für Urologie e.V. (DGU) federführend erstellt wurde und allen an der medizinischen Versorgung von Blasenkrebspatienten beteiligten Berufsgruppen wissenschaftlich untermauerte Handlungsempfehlungen gibt. Beide Leitlinien werden vom „Leitlinienprogramm Onkologie“ der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF), der Deutschen Krebsgesellschaft e. V. (DKG) und der Stiftung Deutsche Krebshilfe herausgegeben.

„Die rund 170 Seiten starke Patientenleitlinie Blasenkrebs, die jüngst auf dem 69. DGU-Kongress in Dresden druckfrisch vorgestellt wurde, bietet den Betroffenen und ihren Angehörigen das derzeit verfügbare medizinische Fachwissen in verständlicher Sprache an und leistet damit erneut bestmögliche Aufklärung im Rahmen unseres onkologischen Leitlinien-Angebots für Patienten. Wichtig ist nun die schnelle Verbreitung des Ratgebers“, so DGU-Pressesprecher Prof. Dr. Christian Wülfing. Bereits 2009 entstand unter der Federführung der DGU die Patientenleitlinie Prostatakrebs, die entsprechend der S3-Leitlinie zum Prostatakarzinom bereits mehrfach aktualisiert wurde.

Die Koordinatoren der ärztlichen S3-Leitlinie zum Harnblasenkarzinom und Co-Autoren der neuen Patientenleitlinie, Prof. Dr. Margitta Retz und Prof. Dr. Jürgen Gschwend vom Klinikum rechts der Isar in München, sehen in der Patienten-Version besonders auch den Nutzen zur Gesprächsvorbereitung mit dem behandelnden Arzt. „So werden Patienten, die vor der schwerwiegenden Entscheidung für eine Zystektomie oder andere operative Eingriffe stehen, in Form eines Leitfadens auch praktische Tipps an die Hand gegeben“, sagt Prof. Retz. Dies stärke die Patientenkompetenz.

Detailliert werden in dem Ratgeber nicht nur die Behandlungsoptionen in Abhängigkeit der Ausbreitung des Blasenkrebses - nicht-muskelinvasiv, muskelinvasiv und metastasiert - aufgezeigt, sondern gleichermaßen auch die entsprechend verschiedenen Erfordernisse der Nachsorge dargestellt.

Die genauen Ursachen für die Entstehung von Blasenkrebs sind zwar noch nicht geklärt, aber wesentliche Risikofaktoren, darunter insbesondere der Tabakkonsum und der regelmäßige Kontakt mit bestimmten Chemikalien, sind bekannt. Zudem ist Blasenkrebs eine Erkrankung der späteren Lebensabschnitte - Männer erkranken im Durchschnitt mit 73 Jahren, Frauen mit 76, so das Robert Koch-Institut. Männer sind mit einem Anteil von rund 75 Prozent an den knapp 30.000 Neuerkrankungen pro Jahr wesentlich häufiger betroffen als Frauen. Erbliche Faktoren spielen nur eine nachgeordnete Rolle. Eindeutige Symptome gibt es beim Blasenkarzinom nicht: Bei Blut im Urin, Problemen beim Wasserlassen und häufigen Blasenentzündungen können nur weitere Untersuchungen Klarheit schaffen. Bösartige Zellveränderungen gehen aus der Schleimhaut der Harnblase hervor. Schmerzen treten eher selten auf.

Die Patientenleitlinie Blasenkrebs steht hier online als PDF-Datei zur Verfügung. Die gedruckte Broschüre kann bei der Stiftung Deutsche Krebshilfe, Buschstr. 32 in 53113 Bonn, kostenlos postalisch oder hier online angefordert werden.

Zudem ist eine doppelseitige Kurzinformation „Blasenkrebs – was für Sie wichtig ist“ verfügbar, die das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) im Auftrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Bundesärztekammer (BÄK) in der Reihe „Kurzinformationen für Patienten (KiP)“ entwickelt hat.

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