Autor: Redaktion|Veröffentlicht am 04. Dezember 2014|Aktualisiert am 24. Mai 2023

Zum Auftakt des 117. Deutschen Ärztetages: Berufsverband der Deutschen Urologen kritisiert Bundesärztekammer

Düsseldorf, 26.05.2014. Anlässlich des morgen beginnenden 117. Deutschen Ärztetages in Düsseldorf gibt der Berufsverband der Deutschen Urologen e.V. (BvDU) seinem Unmut über die bisherigen Verhandlungen zur Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und die jüngsten Äußerungen des Präsidenten der Bundesärztekammer, Dr. Frank Montgomery, zur Überprüfung bestimmter Untersuchungen zur Früherkennung Ausdruck. 

BvDU-Präsident Dr. Axel Schroeder: „Wir fordern Präsident Montgomery auf, sich endlich um das Kerngeschäft einer Standesorganisation zu kümmern, anstatt den Nutzen von Früherkennungsuntersuchungen generell infrage zu stellen.“ Dieses Thema sei längst bei den Fachgesellschaften angekommen und in der Diskussion. Die Deutsche Gesellschaft für Urologie e.V. und der BvDU verfügten über eine S3-Leitlinie zur Früherkennung des Prostatakarzinoms, die als "living-guideline" einer ständigen Aktualisierung und Validierung der wissenschaftlichen Informationen unter anderem auf dem Gebiet der Früherkennung unterliege und damit auch deren Nutzen und Risiken stets neu bewerte.

„Es ist unerträglich über Kompromisse, Kompensation und Gegenfinanzierung in der GOÄ zu verhandeln, die Musterweiterbildungsordnung, insbesondere mit dem Anspruch eine ambulante Weiterbildung, zu vernachlässigen und in der Berufsordnung der Ärzte den Aspekt der Strafgesetzgebung verankern zu wollen“, kritisiert Schroeder. Vielmehr fordert der BvDU den 117. Deutschen Ärztetag auf, die GOÄ mit festen Preisen zu novellieren und einen sofortigen Inflationsausgleich für die bestehende GOÄ einzuführen. Eine EBM-Systematik in einer GOÄ für Ärzte lehnt der Berufsverband der Deutschen Urologen ab. Die Musterweiterbildungsordnung sei unter dem Aspekt der Ambulantisierung der Medizin anzupassen, die Finanzierung der Weiterbildung sicherzustellen.

Die Fortbildung und neue Versorgungsformen seien in der Berufsordnung transparent zu regulieren und nicht unter Vorteilsnahme und Strafbarkeit einzuordnen. 

„Die bisherige Verhandlungsstrategie unseres Ärztekammerpräsidenten wird die deutsche Ärzteschaft nicht länger akzeptieren“, mahnt BvDU-Präsident Dr. Axel Schroeder.

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