Autor: Redaktion|Veröffentlicht am 04. Dezember 2014|Aktualisiert am 21. März 2024

Zentralismus statt wohnortnahe Versorgung – Gesetz provoziert Aushöhlung ambulanter Facharztversorgung

BvDU übt im Rahmen einer Pressekonferenz scharfe Kritik am Versorgungsstärkungsgesetz 

Berlin, 27.11.2014 – Als Provokation kritisierte Dr. med. Axel Schroeder, Präsident des Berufsverbandes der Deutschen Urologen (BvDU) und Vorstandsmitglied des Spitzenverbandes Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa), das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) auf der von Wolfram-Armin Candidus, Vorsitzender der Bürger Initiative Gesundheit, organisierten Pressekonferenz in Berlin: „Das Gesetz ist ein Patientenschwächungsgesetz. Würden die Regelungen im Wortlaut des Entwurfes zum Gesetz, verlieren Patienten die wohnortnahe Versorgung, müssten längere Wege in entfernte Kliniken und Zentren auf sich nehmen und hätten dann wirklich Terminprobleme." Der BvDU kritisiert vor allem, dass der Gesetzgeber die Akzente zwischen stationärer und ambulanter Versorgung völlig falsch setzt: Statt die Sektoren mit ihren jeweiligen Stärken geschickt zu kombinieren und gemeinsam zu stärken – die Kliniken mit ihrer hochspezialisierten Operationskompetenz, die ambulant tätigen Fachärzte mit ihrer qualitativ hochwertigen ambulanten Operationsleistung und Grundversorgung in Verbindung mit den Hausärzten, werden einseitig die niedergelassenen Fachärzte geschwächt. Vor dem Hintergrund, dass die Fachärzte schon heute mehr als 60 Prozent der Leistungen im ambulanten Bereich erbringen, ist dies eine fatale Fehlentscheidung. Es würde zudem ein seit Jahrzehnten funktionierender Versorgungszweig weiter demontiert, den man mit Termingarantien auch noch weiter unter Druck setzt. Das passt nicht zusammen und ist mit Blick auf die Herausforderungen der Zukunft nicht zu verantworten.

Praxisaufkauf und Terminservicestellen

Der BvDU sieht den Aufkauf von Praxissitzen als willkürlichen Akt, den die niedergelassenen Ärzte teuer bezahlen müssen. Zum einen, weil ihre Praxen nichts mehr wert sind und damit die Altersvorsorge vieler Fachärzte verloren zu gehen droht. Zum anderen, weil dies abschreckend auf den Nachwuchs wirkt, sich niederzulassen. Wer mit willkürlichen Akten Planungssicherheiten nimmt, der verhindert Versorgung, statt sie zu fördern. Die räumliche Nähe in Kombination mit einer hochwertigen medizinischen Leistung: das erst zeichnet das deutsche Gesundheitssystem vor allen anderen aus. Die medizinische Versorgung in Deutschland legt die Latte in Qualität und Sicherheit sehr hoch. Warum sich die Politik hierzulande an schwächeren, internationalen Versorgungsstandards orientiert, bleibt ihr Geheimnis - damit wird Versorgungssicherheit aufs Spiel gesetzt. Welche Auswirkungen dies für die Fachärzte insgesamt haben kann, macht folgende Zahl deutlich: Bundesweit würden mehr als 25.000 Praxen durch Aufkauf verschwinden – „diese Löcher stopft niemand mehr. Das kommt einem Abriss des Gesundheitssystems gleich“, argumentierte BvDU-Präsident Axel Schroeder in der Anhörung. „Es muss mit einer künstlich erzeugten Terminnot gerechnet werden: Weniger Praxen bedeuten weniger Termine bei Fachärzten. Zu glauben, dass dadurch auch nur ein Mediziner bereit ist, sich in den von der Politik als unterversorgt verstandenen Gebieten niederzulassen, an dem scheint die Entwicklung der letzten Jahren vorbei gegangen zu sein. Die von der Politik geforderten Terminservicestellen würden daher nur den Mangel verwalten und die Patienten auf lange Versorgungswege schicken. Die Themen ‚Wunscharzt‘ und ‚Arzt meines Vertrauens‘ lösen sich in Luft auf."

Notwendige Zuspitzung

Der BvDU fordert die Politik auf, statt eine Konzentration der Versorgung an Zentren zu fördern, echte Voraussetzung für eine zwischen Klinik und Praxis verzahnte Versorgung zu schaffen: „Wir brauchen keine weitere Abgrenzung zwischen Klinik und Praxis. Wir brauchen ein vernünftiges Miteinander von Haus-, Fachärzten und den Kliniken. Das Problem ist nicht die dezentrale Versorgung, sondern die noch immer abgeschottete sektorale Aufteilung der Patientenbetreuung." Es genügt, wenn der Patient weitere Wege nur im Falle einer indizierten und geplanten Krankenhausbehandlung hat. Mit einem guten Einweisungs- und Entlassungsmanagement wäre schon viel gewonnen. 

Der BvDU setzt sich für die bewährte Ausrichtung auf grund- und spezialisierte Facharztversorgung in den Praxen ein: Die ambulante Medizin von Hausärzten und den verschieden spezialisierten Fachärzten leistet wohnortnah den Hauptanteil der Versorgung. Einseitig die hausärztliche Versorgung zu fördern, wie es der Gesetzgeber vorhat, geht an den Versorgungsrealitäten vorbei. 

Sektionierung im KV-System

Auf Ablehnung des BvDU stößt auch die Sektionierung in ein haus- und ein fachärztliches Abstimmungslager: „Das schafft Entsolidarisierung, wo Solidarität dringend Not täte“, so Schroeder. 

Praxisnetze

Den guten Ansatz, Praxisnetze zu fördern, schwächt das Gesetz selbst gleich wieder: Die überfällige Förderung soll aus dem MGV (morbiditätsorientierte Gesamtvergütung) bezahlt werden. „Statt sich Netze als tragfähige Versorgungseinheit neben Praxen und Kliniken weiterentwickeln zu lassen, legt die Politik auch hier die Axt an den Stamm“, findet der BvDU-Präsident. 

Eck-Pfeiler Strukturverträge beseitigt? Paragraphen § 73 a und c im Entwurf kassiert

Die § 73 a (Strukturverträge) und c (Besondere ambulante ärztliche Versorgung) sind aufgehoben und unter § 140a zusammengefasst (dieser heißt bislang „Integrierte Versorgung“ und soll künftig "Besondere Verträge" heißen). Die Chance des Ausprobierens, des besseren Versorgens durch innovative Verträge droht, verloren zu gehen. Die aktuelle Situation rund um Strukturverträge stellt sich diffus dar - ein "ja" oder "nein" ist nicht zu bekommen. Der BvDU fordert ein klares Wort, um entsprechend reagieren zu können.

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