Autor: Redaktion|Veröffentlicht am 04. Dezember 2014|Aktualisiert am 24. Mai 2023

Präsident Schroeder:“Honorarergebnis ist enttäuschend, so werden keine Versorgungsdefizite gelöst!“

Berufsverband der Deutschen Urologen e.V. kritisiert Verweigerungshaltung der Krankenkassen

Düsseldorf, 04.09.2014. „Von minimalen Korrekturen abgesehen, ändert der Honorar-Abschluss 2015 nichts daran, dass fast alle Begrenzungen der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung bestehen bleiben. 5,3 Milliarden Finanzierungslücke pro Jahr in der vertragsärztlichen Versorgung nicht zu decken, konterkariert den Versorgungsanspruch der Versicherten“, stellt Dr. Axel Schroeder, Präsident des Berufsverbands der Deutschen Urologen e.V. (BvDU) fest. Mit mehr als 16 Milliarden Euro Reserven sieht Gesundheitsminister Gröhe die Finanzsituationen der Kassen als stabil an, nur die Kostenträger weigern sich, die von ihren Versicherten beanspruchten Leistungen zu bezahlen. „20 Prozent der erbrachten Vertragsarztleistungen in der Urologie sind unterfinanziert“, so BvDU-Präsident Schroeder. „Tendenz steigend, denn der sozio-demografische Welle schwappt voll in unser Fachgebiet“.

Für den BvDU ist klar, dass es unter einem Budgetdeckel keine Entwicklung - wie man sie im Gesundheitssystem benötigt – gibt, um die Versorgung sicherzustellen. Im Gegenteil: Dies ist alles andere als eine vielversprechende Maßnahme für die nachwachsende Ärztegeneration in Klinik und Praxis unter der Prämisse ambulant vor stationär, wohnortnah und flächendeckend. Schroeder: „Man wird sich dann mit verringerten Arbeitszeiten am Patienten abfinden müssen, Kostenträger und Politik werden den Versicherten/Bürgern erklären müssen, warum bei hohen Beiträgen und vollen Kassen sie diese Finanzierungslücke in der vertragsärztlichen Versorgung nicht schließen.“ Fraglich bleibt, ob ein „Versorgungsgesetz 2“ der schwarz-roten Koalition hier steuernd eingreift. Für den BvDU bleibt der Kollektivvertrag mit Budgetierung eine Mangelverwaltung, so lange es keine festen Preise und Einzelleistungen gibt. „Deshalb fordern wir Fachärzte vom Gesetzgeber bei der geplanten Gesetzesänderung mehr Gestaltungsmöglichkeiten bei den Selektivverträgen“, so Schroeder. „Wir brauchen mehr Wettbewerb im KV-System“. 

Für den BvDU steht fest, in die künftigen Verhandlungen zur EBM Reform wird jetzt der kalkulatorische Arztlohn einfließen müssen. Das grundsätzliche Diktat der Kostenneutralität einer EBM-Reform muss weg. „Hier bedarf es auch einer anderen Strategie“, so Schroeder. Er sieht die KBV in dieser Sache auf dem richtigen Weg. Die Ärzteschaft wird ihre Bereitschaft signalisieren müssen, für ihre Interessen auch wieder einzutreten und Widerstand zu leisten. Der BvDU wird sich einbringen, zusammen mit den Berufsverbänden, flankierende Maßnahmen zu ergreifen, um die Honorarpolitik der KBV zu unterstützen. 

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