Autor: Redaktion|Veröffentlicht am 15. Dezember 2006|Aktualisiert am 21. März 2024

Gesundheitsmodernisierung

Pressemitteilung zur Pressekonferenz am 22. September 2004 anläßlich des 56. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Urologie e.V.

URO-Genossenschaft organisiert integrierte Versorgung

Das GKV-Modernisierungsgesetz muss als ein entscheidender Reformschritt für unser sanierungsbedürftiges Gesundheitswesen bezeichnet werden, insbesondere im Kontext mit dem Fallpauschalengesetz, dem EBM 2000 plus und den gesetzlich verordneten Regelleistungsvolumina als mengensteuernde Maßnahme. Die Auswirkungen auf Klinik und Praxis können derzeit noch nicht eingeschätzt werden. Den Leistungserbringern wurden aber auch Möglichkeiten eingeräumt, in einigen Leistungsbereichen ihre Tätigkeit selbst zu regeln. Dies gilt insbesondere für die Integrierte Versorgung nach § 140a SGB V. Demnach können nun Krankenkassen und Leistungserbringer autonom Verträge über die Versorgung außerhalb des Sicherstellungsauftrages auf einzelvertraglicher Grundlage und nicht im Rahmen eines kollektivvertraglichen Normensystems schließen. Zum Abschluß eines Vertrages können die Krankenkassen eine vom Gesetzgeber definierte Anschubfinanzierung einsetzen, was einen zusätzlichen Anreiz darstellt. Da aber ein ärztlicher Berufsverband als ein „Idealverein“ im Sinne des BGB keine Einzelverträge für möglicherweise nur eine selektierte Anzahl seiner Mitglieder vorbereiten oder kontrahieren darf, haben die Mitglieder des Berufsverbandes der Deutschen Urologen e.V. nahezu einstimmig das Präsidium beauftragt, eine Genossenschaft als ein substituierendes Element zu gründen, was am 3. Oktober 2003 vollzogen wurde. Die URO-Genossenschaft „Bund der Urologen e.G.“ ist im Rheinisch-Westfälischen Genossenschaftsverband als Mitglied in der Fachvereinigung der gewerblichen Genossenschaften aufgenommen. Unmittelbar nach der Gründungsversammlung wurden die Eckpunkte für einen bundesweit anwendbaren (Muster-)Rahmenvertrag erarbeitet und mit dem VdAK diskutiert.

Ziel dieser sektorenübergreifenden Vereinbarung ist die Reduktion von medizinischen Versorgungsdefiziten und Sicherstellung einer effizienten und wirtschaftlichen Versorgungssituation für Kranke mit den Symptomen Hämaturie und Miktionsstörungen. Die geplanten Maßnahmen sollen die Lebensqualität dieser Patienten fördern, eine Reduzierung von Folgekrankheiten bewirken, Arbeitsausfallzeiten vermindern und eine Betreuung auf der Versorgungsebene ermöglichen, die der Krankheitszustand erfordert.

Allein durch die Praxiseintrittsgebühr wurde in der vertragsärztlichen Versorgung der Einstieg in ein hausarztzentriertes Primärarztsystem eingeleitet.

Im Regelfall soll deshalb der Versorgungsablauf beim Hausarzt beginnen, in der urologischen Facharztpraxis mit vorgegebenen Bedingungen die Diagnostik / Therapie abgeschlossen werden und im Bedarfsfall ist die stationäre Krankenhausbehandlung in das Vertragswerk eingeschlossen. Das Leistungsgeschehen wird sich leitlinienorientiert an dem Wirtschaftlichkeitsgebot ausrichten.

Dementsprechend wurden symptombezogene Behandlungskorridore mit dem Hausärzteverband für den Behandlungsanlaß und für die Langzeitbetreuung vereinbart.

Für die urologische Facharztpraxis wurde analog die Diagnosefindung durch obligate Grundleistungen, fakultative Ergänzungsleistungen sowie ggf. durch optionale Fremdleistungen in ihrer Leistungshäufigkeit auf das medizinisch-wissenschaftlich Notwendige begrenzt.

Die Chancen für einen Vertragsabschluß mit dem VdAK unter Einschluß des Hausärzteverbandes stehen gut. Damit würde erstmals ein bundesweit anwendbarer Vertrag zur Integrierten Versorgung nach § 140a SGB V für eine gesamte Fachgruppe zur Verfügung stehen.

Dr. Klaus Schalkhäuser