Autor: Redaktion|Veröffentlicht am 18. Januar 2012|Aktualisiert am 21. März 2024

Urologen fordern Strategiewechsel in der KBV

Düsseldorf, 17.03.2011 - Die neue Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) steht vor großen Herausforderungen. "Die Wiederwahl des Vorstandes der KBV zeigt deutlich einen Riss in der Vertreterversammlung und die Chance, künftig einen 3-köpfigen KBV-Vorstand einzusetzen, wurde leider vertan. Neben den Vorstandsvertretern für die hausärztliche und für die fachärztliche Versorgung wäre die Wahl eines Dritten, für den gesundheitspolitischen Bereich, sinnvoll und dringend nötig gewesen", sagt Dr. Axel Schroeder, Präsident des Berufsverbands der Deutschen Urologen (BvDU e.V.). Diese Lücke zu schließen, hätte den längst überfälligen Neuanfang in der KBV signalisiert. "Eine vertrauensbildende Maßnahme, auf die wir Vertragsärzte schon lange warten", so Schroeder, der nun als Konsequenz Inhalte und eine konstruktive Sachpolitik unter folgenden Prämissen fordert:

1. Mehr Transparenz und bessere Kommunikation, damit die KBV und ihre Organe wieder die Interessenvertretung aller niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte wird.
2. Ein gerechtes Honorar mit einer neuen Gebührenordnung zu festen Preisen. Neue Wege der Kostenerstattung mit Einzelleistungen und weniger Pauschalen.
3. Das Umsetzen neuer Versorgungsformen mit einem vergleichenden Ansatz zwischen Kollektivvertrag und Selektivvertrag.
4. Eine neue Strategie, weniger zentral, sondern Lenkung in mehr regionale Versorgungsverantwortung.
"Eine Veränderungen tut Not! Wir brauchen eine neue Einheit und einen Strategiewechsel in der KBV - unter dieser Prämisse stehen Vorstand und Vertreterversammlung nun auf dem Prüfstand!", so der BvDU-Präsident.

Für den BvDU e.V. stehen eindeutig im Vordergrund: Die Stärkung einer qualifizierten, wohnortnahen ambulanten Versorgung in Freiberuflichkeit, das Abschaffen der Regelleistungsvolumina und der Budgetierung freier Leistungen und für das extrabudgetäre ambulante und/oder belegärztliches Operieren. Des Weiteren die Novellierung der Onkologie-Vereinbarung zum Erhalt  einer qualifizierten, uroonkologischen, flächendeckenden Versorgung.
§ 116b unter Mitsprache und Berücksichtigung der kassenärztlichen Versorgung (Überweisungsvorbehalt). Die Schaffung eines rechtsicheren Rahmens für die Verzahnung des ambulant-stationären Sektors und die Erfassung der Morbidität, wenn das Geld auch der Leistung folgt.  Dr. Schroeder: "Was wir ganz gewiss nicht wollen, ist eine überbordende Bürokratie."

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