Autor: Redaktion|Veröffentlicht am 12. März 2009|Aktualisiert am 21. März 2024

Regelleistungsvolumina im Sturzflug: Gefahr für die urologische Versorgung

Berufsverband der Urologen fordert sofortige Nachbesserung

Hamburg, 10.03.2009. Nicht nur die Börsenkurse befinden sich zum Teil auf dramatischer Talfahrt; auch die den niedergelassenen Urologinnen und Urologen von den Kassenärztlichen Vereinigungen für das 2. Quartal mitgeteilten Regelleistungsvolumina (RLV) haben sich in einigen Bundesländern regelrecht in den Sturzflug begeben. Das RLV ist die Summe, mit der die regelhaft in der urologischen Praxis erbrachten ärztlichen Leistungen im Durchschnitt pro Patient und Quartal abgegolten sind. In Hessen beträgt es beispielsweise nur rund 18 Euro! Und dies ist nicht Verdienst, sondern Umsatz, bei etwa 60 Prozent Praxiskosten bleibt den Kolleginnen und Kollegen nach Abzug von Krankenversicherung, Altersvorsorge und Steuern ein Fünf-Euro-Schein.

Gesundheitsministerin Ulla Schmidt hat den Ärzten neben festen Preisen durch die Neuordnung der vertragsärztlichen Vergütung auch Planungs- und Kalkulationssicherung versprochen. Die aktuelle Entwicklung belegt allerdings das Scheitern der verfehlten Gesundheitspolitik. „Diese gefährdet die ambulante urologische Versorgung und führt zu spürbarer Verunsicherung unserer Patientinnen und Patienten sowie in den Praxen, die sich ihrer wirtschaftlichen Grundlage entzogen fühlen“, sagt Dr. Martin Bloch, Präsident des Berufsverbands der Deutschen Urologen e.V.

Selbst die jüngsten Beschlüsse des erweiterten Bewertungsausschusses zur Abmilderung der Honorarverwerfungen bringen keine Erleichterung.

Der Berufsverband der Deutschen Urologen e.V. fordert deshalb:

  1. Planungs- und Kalkulationssicherheit durch für die Versorgung ausreichende RLV
  2. Fallwertzuschläge zum RLV für besonders qualifizierte urologische Leistungen
  3. Förderung der ambulanten und belegärztlichen operativen Leistungen
  4. Sicherstellung der Versorgung unserer Tumorpatienten durch eine Onkologievereinbarung

Die Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen sind jetzt aufgerufen, zu handeln.

„Die aus dem Mangel folgende Zuteilung von Honorar muss zwangsläufig auch zu Zuteilungsmedizin führen. Wirtschaftlich nicht mehr zu erbringende Leistungen der Urologinnen und Urologen müssen, gewissermaßen aus Selbsterhaltungstrieb, auch zugeteilt werden. Die Folge ist Rationierung und Wartelistenmedizin. Die Wegepauschale für den Hausbesuch reicht nicht einmal für eine Fahrkarte in öffentlichen Personennahverkehr“ sagt Dr. Martin Bloch, niedergelassener Urologe in Hamburg.

„Fünf Prozent mehr Gehalt im öffentlichen Dienst, auch unsere Mitarbeiterinnen hätten dies verdient. Satt dessen müssen wir über Entlassungen oder Umwandlung in Teilzeit oder gar Geringfügigkeit nachdenken. Ein 730 Millionen Überschuss und Schuldenabbau in Milliardenhöhe der Krankenkassen, bei solchen Meldungen ist die Protesthaltung der Ärzteschaft nur allzu verständlich. Ich trage insbesondere diese bis in die Körperschaften reichenden Proteste mit (siehe SZ vom 28.2.2009/Anne Will 8.3.2009)“. Bloch unterstreicht: „Aus der Zuteilung eines inadäquaten Geldbetrages für meine ärztliche Leistung muss eine Forderung für gerechtes Honorar werden“.

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Tel. 040-3806464
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