Autor: Redaktion|Veröffentlicht am 14. Juli 2009|Aktualisiert am 24. Mai 2023

Berufsverband warnt vor einer Gefährdung der ambulanten Versorgung von onkologischen Patienten

Hamburg. Urologen fürchten um das Wohl ihrer Patienten. „Die anstehende Verabschiedung der Vereinbarung über die qualifizierte ambulante Versorgung krebskranker Patienten, die sogenannte ‚Onkologie-Vereinbarung‘ (Anlage 23 zu den Bundesmantelverträgen) bedroht die Versorgung unserer onkologischen Patienten durch unnötige und teils auch unzumutbare neue Voraussetzungen zur Teilnahme für uns Urologinnen und Urologen“, so Dr. Martin Bloch, Präsident des Berufsverbands der Deutschen Urologen e.V..

Die niedergelassenen Urologinnen und Urologen betreuen mit Abstand die größte Zahl krebskranker Patienten in Deutschland; annähernd 100.000 neue Krebserkrankungen pro Jahr betreffen das Fachgebiet der Urologie. „Die von den Krankenkassen geforderten Mindestmengen gehen am Versorgungsbedarf vollständig vorbei. Die Kassen gefährden nicht nur hierdurch, sondern auch durch unsinnige und für Urologen auch unnötige Voraussetzungen bis hin zu neuen baulichen Anforderungen die flächendeckende und wohnortnahe ambulante urologische Versorgung ihrer krebskranken Versicherten. Sollten sich die Krankenkassen hier durchsetzen, wird die von uns geleistete Betreuung und Behandlung dieser Patienten in der bisherigen hochqualifizierten und qualitätsgesicherten Form von den Kassen leichtfertig zerstört“, warnt Dr. Bloch.
Dass die neue Vergütung der Leistungen kostenneutral erfolgen soll, die derzeitigen Honorare sind seit 1995 unverändert, löst beim Berufsverband der Deutschen Urologen e.V. ungläubiges Kopfschütteln aus. Die qualitätsgesicherte Versorgung ihrer Versicherten wird von den Kassen offenbar nicht wertgeschätzt.

Der Berufsverband zieht Konsequenzen. Er wird seinen Mitgliedern empfehlen, den betroffenen Patientinnen und Patienten zu raten, die Möglichkeit der Kostenerstattung bei den Kassen zu wählen, um auch in Zukunft ihre adäquate Versorgung sicherzustellen.
Außerdem bietet der Berufsverband der Urologen den Krankenkassen an, gemeinsam mit der KBV eine eigene Qualitätssicherungsvereinbarung nach § 135 Abs. 2 SGB V zu vereinbaren, die der Versorgungsrealität entspricht. Auch Selektivverträge nach § 73c SGB V kann der Verband den Kassen offerieren.
Präsident Dr. Bloch: „Die Urologinnen und Urologen sind bereit, und haben dies in der Vergangenheit stets bewiesen, qualitätsgesicherte uro-onkologische Versorgung zu gewährleisten. Die Kolleginnen und Kollegen sind in ihren Praxen darauf eingerichtet, sie sind umfangreich fortgebildet, das Personal ist gut und strukturiert geschult, die Versorgung ist wirtschaftlich. Die Krankenkassen sollten sich darauf besinnen, dies im Sinne ihrer Versicherten zu fördern, statt durch eine unsinnige, unnötige und realitätsferne Neuregelung zu zerstören. Über 50.000 jedes Jahr neu diagnostizierte Prostatakrebspatienten in unseren Praxen sprechen für sich.“

Weitere Informationen:
Dr. Martin Bloch, Präsident des Berufsverbandes der Deutschen Urologen e.V.,
Max-Brauer-Allee 40, 22765 Hamburg
Telefon 040 - 380 23 350, Telefax 040 - 380 23 352
E-Mail: martin(at)bloch-hamburg.de

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