S3 Leitlinie Nierenzellkarzinom 2015

Kapitel 13: Psychoonkologische Aspekte

Autor: |Veröffentlicht am 27. September 2016|Aktualisiert am 21. März 2024
13.1 Konsensbasierte Empfehlung
EK  Patienten und ihre Zugehörigen sollen im gesamten Krankheits- und Behandlungsverlauf bedarfsorientiert Zugang zu adäquaten Informationen und aufklärenden Gesprächen haben.

Konsens

13.2 Konsensbasierte Empfehlung
EK  Das niederschwellige Angebot einer psychosozialen Beratung, Begleitung und behandlung sollte allen Betroffenen und ihren Zugehörigen in jeder Phase der Erkrankung, auch langfristig, zur Verfügung stehen.

Konsens

13.3 Konsensbasierte Empfehlung
EK  Während des gesamten Krankheitsverlaufes sollte das psychosoziale Befinden der Patienten regelmäßig erfasst werden.

Mehrheitliche Zustimmung


Für psychoonkologische Aspekte wird zusätzlich zu den folgenden spezifischen Empfehlungen auf die S3-Leitlinie „Psychoonkologische Diagnostik, Beratung und Behandlung erwachsener Krebspatienten“ im Leitlinienprogramm Onkologie verwiesen http://leitlinienprogramm-onkologie.de/Psychoonkologie.59.0.html


Hintergrund Empfehlung 13.1

Die psychosoziale Beratung und Behandlung von Patienten mit einer Tumorerkrankung sollte ein integraler Bestandteil der onkologischen Diagnostik, Therapie und Nachsorge sein und stellt eine interdisziplinäre Aufgabe aller in der Onkologie beteiligten Berufsgruppen dar [530, 661]. Die psychoonkologischen Maßnahmen sollen in das Gesamtkonzept der onkologischen Behandlung integriert werden.

Hierfür sollte der behandelnde Arzt über psychoonkologische Basiskompetenzen [530] verfügen. Darüber hinaus ist die Integration einer psychoonkologisch geschulten Fachkraft in das Behandlungsteam wünschenswert.

Psychosoziale Hilfen beinhalten Maßnahmen zur Unterstützung der Krankheitsverarbeitung, des Umgangs mit fortbestehenden Funktionsstörungen und weiteren krankheits- oder behandlungsassoziierten Einschränkungen wie wirtschaftlichen Schwierigkeiten und Fragen zur Rückkehr ins Erwerbsleben. Diese Hilfen richten sich an Betroffene und Angehörige. Somit betreffen diese Hilfen die gesamte Krankheitsphase von Diagnose, Aufklärung, Therapie, supportiver Behandlung, Rehabilitation, Nachsorge und ggf. palliativmedizinischer Versorgung. In Befragungen von Patienten mit onkologischen Erkrankungen und ihren Zugehörigen gehörte das Informationsbedürfnis zu den häufigsten und wichtigsten, jedoch unerfüllten Bedürfnissen [662, 663]. Patientenzentrierte Aufklärungsgespräche und Informationsmaterialien können sich positiv auf Krankheitsverarbeitung, Befinden und Lebensqualität auswirken [664-669]. Im ärztlichen Gespräch sollen die individuellen Wünsche, Sorgen und Bedürfnisse des Patienten erfasst und berücksichtigt werden.

Wenn verfügbar, sollen unterschiedliche Therapieoptionen im Gespräch vermittelt und eingehend erklärt werden, um eine gemeinsam getragene Therapieentscheidung zu ermöglichen [670, 671]. Es sollten Informationen bezüglich der Wirksamkeit, Prognose und möglichen Risiken sowie therapieassoziierter Nebenwirkungen weitergegeben werden. Hier sollten die multidimensionalen Auswirkungen der Erkrankung auf das Le-ben des Patienten berücksichtigt und auf entsprechende Unterstützungsmöglichkeiten (beispielsweise Selbsthilfegruppen, Möglichkeit, eine Zweitmeinung einzuholen) verwiesen werden.


Hintergrund Empfehlung 13.2

Die Diagnose einer Krebserkrankung gehört zu den intensivsten Lebenserfahrungen und wirkt sich für die Betroffenen und ihre Zugehörigen auf nahezu alle Lebensbereiche (körperlich, psychisch, beruflich, sozial, finanziell, spirituell) in unterschiedlichem Ausmaß aus, beispielsweise durch die damit verbundene und immer wiederkehrende existenzielle Bedrohung und Verunsicherung in allen Phasen der Erkrankung.

Zu einer qualifizierten Behandlung von ambulanten und stationären Tumorpatienten und ihren Zugehörigen gehören das frühzeitige und langfristige Angebot einer psychoonkologischen Beratung, Begleitung und Behandlung sowie die orts- und zeitnahe Unterstützung bei der Bewältigung körperlicher, psychischer, sozialer, beruflicher und finanzieller Schwierigkeiten und Notlagen [672] - immer an den individuellen Bedürfnissen und Präferenzen orientiert.

Die psychoonkologische Betreuung umfasst eine patientengerechte Information und Beratung, eine qualifizierte psychosoziale Diagnostik sowie das Angebot einer gezielten psychoonkologischen Unterstützung bei der Bewältigung der Erkrankung, der Behandlung und der auftretenden Nebenwirkungen und Folgeprobleme.

Die diagnostische Abklärung sowie die Indikationsstellung für psychoonkologische Interventionen sollten entsprechend der S3-Leitlinie „Psychoonkologische Diagnostik, Beratung und Behandlung erwachsener Krebspatienten“ erfolgen [530]. Dies beinhaltet, dass der Patient frühzeitig nach Diagnosestellung oder im Behandlungsverlauf über die Möglichkeiten psychoonkologischer Hilfestellungen informiert werden sollte.


Hintergrund Empfehlung 13.3

Mit einer Häufigkeit von 20-35 % treten über die gesamte Krankheitsdauer einer onkologischen Erkrankung psychische Belastungssituationen und Störungen auf, die therapiebedürftig sind. Gehäuft sind Anpassungs- und depressive Störungen [670, 673-677]. Hierbei sind starke Beeinträchtigungen im Alltag, ein weit fortgeschrittenes Krankheitsstadium und starke körperliche Beschwerden mit einem höheren Risiko einer psychischen Störung assoziiert [678].

Ein großer Anteil psychischer Störungen bei onkologischen Patienten wird nicht ausreichend diagnostiziert und bleibt unzureichend therapiert, welches Nachteile für die Lebensqualität und die Compliance der Betroffenen hat [675, 679-681]. Daher sollte zur Feststellung der psychosozialen Belastungen regelmäßig im gesamten Krankheitsverlauf eine systematische Erfassung der psychosozialen Situation der Patienten erfolgen.

Neben der klinischen Beurteilung durch Ärzte und Pflegende im Rahmen der Anamneseerhebung sollten standardisierte und validierte Screeningverfahren eingesetzt werden, wie beispielsweise die von der Deutschen Krebsgesellschaft empfohlenen Messinstrumente [682-686]. Der Einsatz eines psychoonkologischen Screeninginstruments sollte frühestmöglich erfolgen und in angemessenen Abständen durchgeführt werden:
• wenn klinisch indiziert oder
• bei Veränderungen des Erkrankungsstatus des Patienten, beispielsweise bei Wiederauftreten oder Fortschreiten der Erkrankung [530, 686].

Im Falle eines im Screening festgestellten möglichen Bedarfs an psychoonkologischer Betreuung sollte im Sinne des gestuften Vorgehens ein diagnostisches Gespräch [686, 687] zur weiteren Abklärung angeboten werden. Psychoonkologische Interventionen sind sowohl bei schweren psychischen Belastungen, Paarkonflikten als auch bei psychischen Störungen, insbesondere bei depressiven, Anpassungs- und Angststörungen, indiziert. Neben psychoedukativen und supportiven Interventionen wie Entspannungsverfahren etc. werden insbesondere Elemente der Einzelpsychotherapie, Familientherapie und Paartherapie eingesetzt [634].

Hierbei ist zu beachten, dass sich das weitere Vorgehen immer am individuellen Bedarf und den Wünschen des Patienten orientiert [688] und die Zugehörigen in die psycho-soziale Beratung und Behandlung eingebunden werden [530, 686] und psycho-onkologische Behandlungsmaßnahmen in das Gesamtkonzept der onkologischen Therapie integriert werden.

Ein interdisziplinärer Informationsfluss sollte sichergestellt werden und durch regel-hafte Rückmeldung mit den an der onkologischen Behandlung beteiligten Berufsgruppen optimiert werden. So können möglicherweise notwendige Hilfestellungen oder Interventionen bedarfsgerecht angeboten werden [686].