Refresher-Kurs im Rahmen des 6. IQUO-Kongresses
Sicherung der Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung nach dem GenDG vor Ablauf der Übergangsfrist am 10. Juli 2016
30.05.2016. Seit 1. Februar 2010 ist das Gendiagnostikgesetz (GenDG) in Kraft. Demnach dürfen ab 1. Februar 2012 genetische Beratungen im Zusammenhang mit genetischen Untersuchungen nur noch durch
speziell qualifizierte Ärztinnen und Ärzte durchgeführt werden.
Auch wenn genetische Untersuchungen heute immer noch vor allem die Gebiete Humangenetik, Gynäkologie und Kinderheilkunde betreffen, finden entsprechende Untersuchungsverfahren zunehmend auch in allen anderen Gebieten Verbreitung.
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