Editorial zum Anti-Korruptionsgesetz

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Autor: Pressestelle DGU/BvDU|Veröffentlicht am 19. März 2015|Aktualisiert am 24. Mai 2023

Referentenentwurf zum „Anti-Korruptionsgesetz“ führt in die Irre statt zu mehr Rechtssicherheit

Editorial zum Anti-Korruptionsgesetz von Dr. Axel Schroeder 

Bei allem Verständnis, Korruption im Gesundheitswesen ahnden zu wollen und Bestechlichkeit nach § 299a Strafgesetzbuch unter Strafe zu stellen, darf man das Wettbewerbsrecht der freien Wirtschaft nicht auf das Gesundheitswesen übertragen. Unbestimmte Rechtsbegriffe führen hier zur Verunsicherung aller Beteiligten und schaden einer modernen Patientenversorgung. Unspezifische Formulierungen im Gesetzentwurf belasten durch ungerechte Verdächtigungen das vertrauensvolle Arzt-Patienten-Verhältnis. 

Als Berufsverband fordern wir in dieser Angelegenheit exakte Formulierungen von „lauter“ und „unlauter“ und somit eine konkrete Definition des Vorwurfes „korruptes Verhalten“. Der BvDU begrüßt, dass der Entwurf zwar mittlerweile alle Heilberufe umfasst und sich nicht mehr auf die Ärzte beschränkt. Bei der Ausgestaltung dieses Gesetzes müssen allerdings Legislative und Exekutive dringend darauf achten, sinnvolle Kooperationen zwischen Ärzten und anderen Akteuren im Gesundheitswesen nicht vorschnell unter Verdacht zu stellen.  

Prämien und Bestechlichkeit sind als „unlautere“ Bevorzugung abzulehnen

Netzstrukturen und andere gewünschte Kooperationsformen in der Gesundheitsversorgung dürfen nicht ins Zwielicht geraten. Das Gesundheitswesen ist nun einmal kein Wirtschaftszweig, der durch die Marktprinzipien von Angebot und Nachfrage und vom freien Spiel der Akteure bestimmt wird. Künftige Versorgungsformen sind ein komplexes System, welches immer stärker kooperativ angelegt ist und Freiheit statt Fesseln benötigt. Dieser Entwurf aus dem Justizministerium wird ein Hemmschuh für künftige Kooperationen und konterkariert alle bisherigen Reformen und neuen Versorgungsformen. Der Gesetzgeber wird hier nachbessern müssen. 

Der BvDU sieht – im Zusammenschluss mit allen Facharztverbänden – eklatante Mängel in dem Maas-Entwurf 

Fachärzte aus Krankenhäusern und Kollegen aus Praxen arbeiten heute bereits eng zusammen und werden künftig in der interdisziplinären und Sektor übergreifenden ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung patientenorientiert über eine eigenständige Leistungs- und Geldverteilung entscheiden können. Hier bedarf es einer rechtssicheren Grundlage, sonst steht die ASV vor dem „Aus“, bevor sie überhaupt begonnen hat – ähnlich wie der § 115a (prä-poststationäre Versorgung) und andere innovative Strukturen.

Als Berufsverband setzen wir uns für konkrete Formulierungen im Gesetzestext ein – ohne diese sind Denunziation als Wettbewerbsvorteil und ambitionierten Staatsanwaltschaften mit Profilierungssucht Tür und Tor geöffnet. Von unserem Anhörungsrecht als Berufsverband werden wir Gebrauch machen und unsere konkreten Änderungsvorschläge auch in dieses Gesetzgebungsverfahren einbringen. 

Dr. Axel Schroeder
Präsident des Berufsverbandes der deutschen Urologen e.V.